Startseite
Zentralschweiz
Für die Förderbeiträge sowie das Zuger Werkjahr 2022 können sich Künstlerinnen und Künstler bis 9. Mai bewerben.
Seit über 40 Jahren schon vergibt der Kanton Zug jährlich grosszügige Förderbeiträge und unterstützt auf diese Weise junge und talentierte Zuger Kunstschaffende sämtlicher Kunstsparten. Dafür stehen jeweils 120'000 Franken zur Verfügung, die für das freie künstlerische Arbeiten, die Umsetzung eines konkreten Projekts oder als Finanzbeitrag für die Weiterbildung verwendet werden können. Die Förderbeiträge werden aus dem Lotteriefonds finanziert. Neben den Förderbeiträgen wird wiederum das so genannte Werkjahr in Höhe von 50'000 Franken an eine Zuger Künstlerin respektive einen Zuger Künstler vergeben. Das Werkjahr wird ebenfalls aus dem Lotteriefonds finanziert.
Bis und mit Montag, 9. Mai 2022, können sich Interessierte bewerben. Wie immer gelten dafür bestimmte Voraussetzungen. Diese lauten wie folgt: Es muss sich um professionelles Kunstschaffen handeln, das Höchstalter beträgt 40 Jahre, und die Bewerbenden müssen seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zug wohnhaft sein oder aber zu einem früheren Zeitpunkt ihren Wohnsitz für mindestens zehn Jahre im Kanton Zug gehabt haben.
Für das Zuger Werkjahr gelten zusätzlich die Bedingungen, dass die bewerbenden Personen mindestens 30 Jahre alt sind und eine herausragende künstlerische Leistung plus ein überzeugendes Projekt vorweisen können. (fae)
Die Teilnahmebedingungen im Wortlaut sowie das Anmeldeformular sind online zu finden unter www.zg.ch/kultur