LACHEN: Rottweiler beisst Kater: Halter vor Gericht

Ein 52-jähriger Zürcher musste sich in Ausserschwyz vor dem Bezirksgericht March verantworten. Sein Hund soll einen Kater gebissen haben. Muss der Rottweiler eingeschläfert werden?

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Eine Zeugin will den Angriff des Rottweilers beobachtet haben. (Symbolbild)

Eine Zeugin will den Angriff des Rottweilers beobachtet haben. (Symbolbild)

Auf freiem Feld liess der Angeklagte im August vor einem Jahr im Raum Horgen seinen Rottweiler-Rüden Bruno laufen. Eine 84-jährige Augenzeugin soll Bruno, nachdem er sein Geschäft auf einem nahen Kinderspielplatz errichtet hatte, beobachtet haben, wie er den Kater Cäsar übers Feld jagte. ­Cäsar suchte auf einem Lindenbaum Zuflucht, soll aber vor dem Erklimmen des Baumes von Bruno gepackt und gebissen worden sein.

Die Worte der Fachleute: «Dabei durchbohrten die Zähne des Hundes einerseits im Bereich der kaudalen Gesäugeleiste Haut, Unterhaut und Muskulatur des Katers, andererseits am rechten Oberschenkel aussen zumindest die Haut.» Das wurde als sehr schmerzhaft taxiert. 24 Stunden später wurde Cäsar gefunden. Es folgten tierärztliche Behandlungen, mehrere Operationen und eine stationäre Behandlung. Einen Monat später, just am Verhandlungstag vor einem Jahr, starb Cäsar wegen eines Herz-Kreislauf-Stillstands.

Der Angeklagte will im Gras weder den Kater gesehen haben, noch Zeuge des Kampfes zwischen seinem Hund und der Katze gewesen sein. Dafür hat die 84-jährige Zeugin von ihrem Fenster aus alles im Detail beobachten können. Die Verteidigung äusserte aber erhebliche Zweifel an der Zeugin, die sich im Laufe der Einvernahmen teilweise widersprochen haben soll.

Das tierärztliche Gutachten komme laut Verteidigung lediglich zum Schluss, dass es ein Tier mit relativ grossem Gebiss gewesen sei. Hierzu wollte der Verteidiger wissen, dass im Bezirk Horgen ­Gerüchte über einen Wolf kursierten. Von der Einschläferung von Bruno sei abzusehen. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt. fan

(c) March-Anzeiger/Höfner Volksblatt