ABSTIMMUNG: Grillverbot – lenkt die Stadt ein?

Bürgerliche Nationalräte dürfen in der Altstadt keine Standaktion mit Grill durch­führen. Trotzdem zeichnet sich eine Lösung ab.

Interview Benno Mattli
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Mario Lütolf (Bild: Yoshiko Kusano)

Mario Lütolf (Bild: Yoshiko Kusano)

Die Stadt will es dem bürgerlichen Ja-Komitee für die Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops nicht erlauben, im Abstimmungskampf Standaktionen samt Grill durchzuführen (Ausgabe von gestern). Wir wollten von Mario Lütolf (Bild), dem Leiter der Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen, wissen, warum die Stadt ein solches Grillverbot verhängt.

Mario Lütolf, warum erteilen Sie dem Ja-Komitee keine Bewilligung?

Mario Lütolf: Weil wir die Anwohner, das Gewerbe und die Gastronomiebetriebe in der Altstadt vor den Emissionen einer solchen Veranstaltung schützen wollen.

Welche Emissionen meinen Sie?

Lütolf: Den Geruch des Grillguts. Dazu kommen der Festwirtschaftscharakter und das Gedränge an zentralster Lage.

Und allein deswegen winken Sie ab?

Lütolf: Nein. Ein weiteres Problem ist, dass die Standaktion nur auf dem Falkenplatz in Frage kommt. Alle anderen Standorte sind an den gewünschten Daten bereits belegt. Das Publikumsaufkommen auf dem Falkenplatz ist an einem Samstag aber schlicht zu gross für eine solche Standaktion.

Gegenüber dem Komitee haben Sie gesagt, es sei «nicht reglementarisch festgelegt», dass für eine Standaktion kein Grill bewilligt werde. Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie sich?

Lütolf: Auf das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes der Stadt. Artikel 15 definiert die Bewilligungskriterien. Im konkreten Fall kommen insbesondere folgende Kriterien zur Anwendung: «die Eignung des Platzes (...) sowie die Auswirkung auf die unmittelbare Umgebung; die zu erwartenden Immissionen für Anwohner; die Interessen von Gastronomieunternehmen und Gewerbetreibenden». Zudem entspricht es einer langjährigen Praxis, Standaktionen mit Grill in der Altstadt nicht zu bewilligen.

Am Luzerner Fest wird aber ebenfalls munter drauflosgrilliert.

Lütolf: Das Luzerner Fest ist doch keine Standaktion! Beim Luzerner Fest haben wir einen geregelten Festbetrieb, für den noch ganz andere gesetzliche Auflagen gelten als für gebührenbefreite Standaktionen politischer Komitees. Die Veranstalter müssen etwa ein Sicherheits- und Mobilitäts- sowie ein Entsorgungs- und Reinigungskonzept einreichen.

Dann könnte das Komitee also ein Gesuch für eine Festwirtschaft stellen?

Lütolf: Ja. Oder wir finden einen passenderen Platz für die Grillaktion.

SVP-Nationalrätin Yvette Estermann hat gesagt, dass man nie vorgehabt habe, mit Holzkohle zu grillieren, sondern mit einem Gas- oder Elektrogrill.

Lütolf: Das tut nichts zur Sache – es geht nicht um die Kohle.

Das heisst, das Komitee kann sich die Bewilligung definitiv abschminken?

Lütolf: Wir sind offen für eine Neubeurteilung. Falls sich das Komitee an einem geeigneten Datum und an einem geeigneteren und freien Standort präsentieren will – etwa auf dem Bahnhofplatz – prüfen wir das gerne.

Auch eine Standaktion mit Grill?

Lütolf: Ja. Dort haben wir eine geeignete offene Fläche, die wir immer wieder für Veranstaltungen aller Art nutzen lassen.

Seit Ihrem Amtsantritt am 1. Juni haben Sie ein Fasnachtszelt bei der Jesuitenkirche und ein Elektrofestival auf der Ufschötti verboten. Sind Sie ein Verhinderer?

Lütolf: Im Gegenteil: Seit ich im Amt bin, haben wir bereits mehrere hundert Veranstaltungen bewilligt. Im ganzen Jahr 2013 sind bisher über 800 Geschäftsfälle bearbeitet worden. Davon haben wir 750 bewilligt. 213 Mal waren es Standaktionen.