Ebikon erhält ein Parkplatzreglement für das ganze Gemeindegebiet. Damit wird die Grundlage geschaffen zur Einführung von Parkgebühren.
Die Stimmberechtigten stimmten am Sonntag dem Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund mit einem Ja-Anteil von 60 Prozent zu. Die Stimmbeteiligung lag bei 48 Prozent.
Mit dem Ja zum Parkplatzreglement haben die Ebikonerinnen und Ebikoner die rechtliche Grundlage geschaffen, die öffentlichen Parkplätze gezielt zu bewirtschaften. Das Parkplatzreglement gilt für das ganze Gemeindegebiet, d.h. für Gemeindestrassen und für Flächen im Eigentum der Gemeinde, welche dem Gemeingebrauch gewidmet sind. Das Reglement gilt nicht für Privatstrassen oder private Parkplätze, welche öffentlich zugänglich sind (beispielsweise an der Ladengasse, Restaurantparkplätze usw.).
«Der Gemeinderat will mit Regeln die zweckmässige Nutzung der vorhandenen Parkplätze erreichen. Es geht dabei nicht um die Generierung von Einnahmen für die Gemeinde. Deshalb sieht der Gemeinderat in der Parkplatzverordnung einen hohen Anteil an Gratisnutzung mit beschränkten Zeiten sowie moderate Preise vor», sagt Gemeinderat Peter Schärli.
pd/bac