ADLIGENSWIL: Wachstum wird stark begrenzt

Die geplanten Neueinzonungen müssen wegen einer Einsprache massiv reduziert werden. Die Gemeinde will nun verdichtet bauen und auf Mehrfamilienhäuser setzen.

Hugo Bischof
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Peter Stutz, Bauvorsteher Adligenswil.

Peter Stutz, Bauvorsteher Adligenswil.

Hugo Bischof

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Aufgrund einer vom Bundesgericht gutgeheissenen Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz musste die Gemeinde Adligenswil ihre Ortsplanung revidieren. Betroffen davon sind die geplanten Neuein­zonungsgebiete am Rand der Gemeinde. Diese müssen verkleinert respektive zeitlich verschoben werden. Der Gemeinderat legt die revidierte Ortsplanung jetzt neu auf. Die Bevölkerung kann dazu in einem Mitwirkungsverfahren bis Anfang Mai Stellung nehmen.

Betroffen sind die Gebiete Altmatt Nord und Gämpi sowie Teile der Gebiete Äbnet, Chluse und Blatten. Um dem teilrevidierten kantonalen Richtplan zu entsprechen, müssen die Einzonungen dort massgeblich reduziert werden – um etwa 40 Prozent. Das Einwohnerpotenzial in den neu einzuzonenden Gebieten beträgt damit noch rund 337 Einwohner, deutlich weniger als zunächst geplant.

21000 Quadratmeter Geschossflächen

«Wir haben uns für die Variante Verdichtung entschieden», sagt der Adligenswiler Bauvorsteher Peter Stutz (FDP). «Wir wollen unter Ausnützung von möglichst wenig Grünraum ein Optimum an Bevölkerungswachstum erzielen.» Es werde tendenziell mehr Mehrfamilienhäuser geben: «Einfamilienhäuser haben wir in Adligenswil schon sehr viele.»

Ursprünglich waren in den neu einzuzonenden Gebieten insgesamt rund 31000 Quadratmeter Geschossflächen vorgesehen. Aufgrund des vom Bundesrat genehmigten revidierten kantonalen Richtplans dürfen es jetzt nur noch 21000 Quadratmeter sein. Um dieser Vorgabe zu genügen, hat der Adligenswiler Gemeinderat beschlossen, «in erster Linie die eher peripher gelegenen Einzonungsgebiete mit geringer baulicher Dichte zu streichen oder massgeblich zu reduzieren».

Bevölkerungswachstum gestoppt

Die Reduktion der neu einzuzonenden Flächen hat auch bevölkerungsmässig Auswirkungen. Adligenswil erlebte von 1970 bis 2005 ein rasantes Bevölkerungswachstum. Von 1981 bis 2011 hatte sich die Bevölkerungszahl mehr als verdoppelt – von 2392 auf 5439 Bewohner. Seither nahm sie leicht ab – auf heute 5309. «Unser Ziel ist ein mass­volles Bevölkerungswachstum», sagt Gemeinderat Peter Stutz. Das soll auch mit der revidierten Ortsplanung möglich sein. Dazu kommt, dass innerhalb der bestehenden, bereits rechtskräftigen Bauzonen im Zentrum Adligenswils eine Erweiterung der Einwohnerkapazität möglich ist. Hier rechnet der Gemeinderat in der nächsten Planungsphase mit einer möglichen Kapazitätserweiterung für 129 Einwohner.

Die Abnahme der Bevölkerungszahl Adligenswils seit 2011 hängt gemäss Gemeinderat in­direkt mit dem Bevölkerungswachstum in den 80er- und 90er-Jahren zusammen. «Die Kinder der damals zugezogenen Eltern sind ausgezogen – ohne in Adligenswil eine Wohnung zu finden», heisst es in den Erläuterungen zur revidierten Ortsplanung. Mit einem massvollen Ausbau der Wohnkapazität soll dieser Trend nun gestoppt werden.

«Dem ländlichen Charakter Rechnung tragen»

Die Einzonungsgebiete müssen nicht nur den «zahlenmässigen» Vorgaben entsprechen, sondern auch «raumplanerisch zweckmässig» sein. «Die Struktur der umliegenden Quartiere soll grundsätzlich weiterentwickelt werden», hält der Gemeinderat fest. Auch solle «dem ländlichen Charakter von Adligenswil Rechnung getragen werden». Unter anderem sollen «die Übergangsbereiche zwischen Siedlung und Landschaft mit geeigneten Grünstrukturen akzentuiert werden».

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz habe schriftlich bestätigt, dass sie gegen die revidierte Ortsplanung «keine Einsprache einreichen wird», sagt der Adligenswiler Gemeinderat Peter Stutz. Das bestätigt auf Anfrage Raimund Rodewald, Geschäftsführer der Stiftung. Die Zonen seien «markant reduziert worden». Besonders wertvoll sei, dass landschaftlich sensible Gebiete, in denen Einfamilienhäuser vorgesehen waren, «nun verschont bleiben».

Gemäss Gemeinderat Stutz soll die revidierte Ortsplanung am 26. November 2017 zur Volksabstimmung kommen. Man wolle damit verhindern, dass «die privaten Landeigentümer zusätzlich finanziell belastet werden». Der Grund dafür ist die neue kantonale Mehrwertabgabe für Landeigentümer von mindestens 20 Prozent bei Neueinzonungen, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

Hinweis

Die Unterlagen zur revidierten Ortsplanung liegen bis 5. Mai im Gemeindehaus (Bauamt, 4. OG) öffentlich auf. Stellungnahmen sind schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Am Montag, 10. April, um 19.30 Uhr findet im Zentrum Teufmatt eine Orientierungsveranstaltung mit Vertretern des Gemeinderats statt.