Alimentenbevorschussung: Fehler beheben

Grüne

Christina Reusser,
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Das heutige System der Alimentenbevorschussung weist einen bedeutenden Fehler auf. Dieser ist seit Jahren erkannt, doch der mehrmals geforderte Systemwechsel wurde bis heute nicht umgesetzt. Kinderalimente werden bevorschusst, wenn der unterhaltzahlende Elternteil seinen Zahlungen nicht nachkommt und die Einnahmen des anspruchsberechtigen Elternteils (meist Mütter) nicht mehr als 33000 Franken betragen, zusätzlich 10000 Franken pro Kind.

Personen, die sich um ein höheres Erwerbseinkommen bemühen und ihr Einkommen deshalb knapp über dieser Grenze liegt, haben keinen Anspruch mehr. Dieser Mechanismus führt dazu, dass der Anreiz und die Motivation, sich um ein höheres Erwerbseinkommen zu bemühen, verlorengeht. Zudem werden jene bestraft, die sich trotzdem um ein zusätzliches Einkommen bemühen. Nicht wenige dieser Betroffenen müssen daraufhin Sozialhilfe beziehen. Dies kommt die Gemeinden teurer zu stehen, da Sozialhilfe selten zurückgefordert werden kann, die Alimente jedoch beim ehemaligen Partner einkassiert werden können.

Bei einer Teilbevorschussung würden die Alimente ab genannter Grenze wenigstens noch zu einem Teil bevorschusst. Die Vorteile davon liegen auf der Hand: Der Anreiz zur Erhöhung des eigenen Erwerbseinkommens wird gesteigert; die Erwerbsfähigkeit der Frauen erhalten und das System der Teilbevorschussung dient massgeblich zur Sicherung des Lebensunterhaltes von Kindern. Es ist Zeit, den Systemfehler zu beheben.

Christina Reusser,

Kantonsrätin Grüne, Ebikon