Muslime verlangen nach öffentlich-rechtlicher Anerkennung. Dafür wollen sie bei der Luzerner Regierung anklopfen.
Islamische Gemeinschaften sollen von den Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannt werden – analog der drei christlichen Landeskirchen. Gestützt wird dieses Anliegen durch ein Rechtsgutachten der Universität Luzern, wonach die Kriterien dafür gegeben sind (Ausgabe von gestern). Das Begehren nach Anerkennung, hegen auch die Muslime im Kanton Luzern. «Die öffentlich-rechtliche Anerkennung ist nach wie vor ein grosses Ziel von uns», sagt Petrit Alimi, ehemaliger Vizepräsident und heutiger Berater der Islamischen Gemeinschaft Luzern (IGL). Die Organisation vertritt die gesellschaftliche Interessen der muslimischen Gemeinschaft im Kanton und hat mit der Luzerner Regierung bereits 2003 erste Gespräche geführt.
2009, nachdem in Luzern die Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften mit der Verfassungsrevision explizit möglich wurde, versprach der damalige Regierungsrat Anton Schwingruber, bis 2011 eine dazu nötige Gesetzesgrundlage in Angriff zu nehmen. Darin sollten die Bedingungen geregelt werden, welche die religiöse Gemeinschaft zu erfüllen hat, um öffentlich-rechtlich anerkannt zu werden. Doch geschehen ist bis heute nichts.
Doch Ziel der IGL ist es, 2015 die Gespräche mit der Luzerner Regierung wieder aufzunehmen.