Die Gegner von Mobilfunkantennen in Kriens geben nicht auf. Nach der Abweisung ihrer Stimmrechtsbeschwerde durch das Luzerner Verwaltungsgericht ziehen sie das Urteil ans Bundesgericht weiter.
Die Stimmrechtsbeschwerde des Komitees gegen Hochleistungsantennen (KGHA) zur Initiative «vernünftige Antennenstandorte in Kriens» wurde nach dem negativen Entscheid durch den Regierungsrat auch durch das Luzerner Verwaltungsgericht abgewiesen. Wie die Initianten in einer Medienmitteilung schreiben, wollen sie das Urteil nun ans Bundesgericht weiterziehen.
Das KGHA kämpft seit 2005 gegen Mobilfunkantennen in dicht besiedelten Krienser Wohngebieten. Im März 2007 brachte es eine entsprechende Initiative vors Volk, die mit 73 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. Allerdings schritt dann der Regierungsrat ein und genehmigte den entsprechenden Passus im Krienser Bau- und Zonenreglement nicht. Denn für den Schutz vor Strahlung sei nur der Bund zuständig, die Initiative verstosse deshalb gegen übergeordnetes Recht. Daraufhin lancierte das Komitee eine zweite, neu formulierte Initiative. Doch der Einwohnerrat erklärte sie im Dezember 2008 für ungültig.Danach entschied das Komitee im Juli 2010, die Stimmrechtsbeschwerde ans Luzerner Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Im Juli diesen Jahres hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen. Das Urteil stütze sich laut Bruno Amrhein, Präsident des KGHA, in wesentlichen Teilen auf Ausführungen der Vorinstanz und argumentiere mit «Behauptungen, Thesen und Prognosen und weniger mit materiell haltbaren Beweisen».
Aus diesem Grund habe sich das Komitee entschieden, die Beschwerde ans Bundesgericht weiterzuziehen. Bis zu einem verbindlichen Urteil solle die Gemeinde Kriens keine neuen Antennen in reinen Wohnzonen zulassen.
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