Kaum einer hat sich als Kantonsrat vehementer für die Gemeinden eingesetzt als der Schlierbacher SVP-Kantonsrat Armin Hartmann. Ende Jahr tritt er als Gemeinderat zurück – nicht ganz freiwillig.
Er hat für die letzten knapp 16 Jahre sowohl die Politik im beschaulichen Schlierbach geprägt, als auch im Luzerner Kantonsrat seine Stimme für die Gemeinden erhoben. Die Rede ist von Armin Hartmann, 42-jährig, SVP-Kantonsrat, Gemeindeammann und Vorstandsmitglied im Verband der Luzerner Gemeinden (VLG).
Vergangene Woche liess die Mitteilung seines Rücktritts per Ende Jahr als Gemeinderat und Ende Juni als VLG-Mitglied aufhorchen, zumal Hartmann als Kantonsrat wieder kandidiert. In der Mitteilung heisst es: «Der Rücktritt steht im Zusammenhang mit der Amtszeitbeschränkung der Gemeinde Schlierbach.» In der Gemeindeordnung ist festgeschrieben, dass eine Person maximal vier Legislaturen in der Exekutive tätig sein kann. Der Einsitz im VLG-Vorstand ist an eine Gemeindetätigkeit geknüpft. Armin Hartmann sagt auf Anfrage: «Mir war schon lange bewusst, dass es die Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren zu respektieren gilt.» Ob er ohne diese Guillotine länger im Amt geblieben wäre, sei reine Spekulation.
Nur wenige Luzerner Gemeinden kennen eine Amtszeitbeschränkung (siehe weiter unten). Im Frühling 2017 stimmten die Schlierbacher über die Totalrevision der Gemeindeordnung ab. Die Parteien wollten die 2006 eingeführte Beschränkung der Amtszeit streichen. In der Botschaft hiess es: «Die Amtszeitbeschränkung wird für die Parteien als Belastung empfunden, da es immer schwieriger wird, geeignetes Personal für die Ämter zu finden. Die Parteien beurteilen die Möglichkeit der Nichtwiederwahl als genügend starkes Instrument, um Fehlentwicklungen zu korrigieren.» Die Einwohner hielten dennoch an der Beschränkung fest.
Hartmann sieht diese auch als Chance. «Ein Wechsel kann gut tun, zumal 16 Jahre eine lange Zeit sind.» In kleinen Gemeinden sieht er aber auch Probleme, da es ohnehin schwierig sei, genügend Personen für Ämter zu finden.
Hartmann wird künftig wieder vermehrt als Berater tätig sein. Sich von der Politik zurückzuziehen, ist für ihn aber kein Thema. «Die Politik bereitet mir immer noch viel Freude, deshalb trete ich bei den Wahlen für den Kantonsrat wieder an.» Die beiden Rücktritte würden ihn aber schmerzen. «Für mich sind es die zwei schönsten Ämter der Welt», betont er. «Gemeindeammann ist man in einer Landgemeinde 24 Stunden pro Tag, kann gleichzeitig aber sehr viel bewirken.» In seiner Amtszeit seien die Steuern von 2,4 auf 1,75 Einheiten gesunken. Zudem habe die Gemeinde viel in die Infrastruktur investiert.
Im VLG ist Hartmann noch bis Ende Juni für die Finanzen zuständig. Hartmann sagt: «Wir dürfen stolz darauf sein, dass die Gemeinden trotz der Sparbemühungen des Kantons in den letzten Jahren entlastet wurden.» Ludwig Peyer, Geschäftsführer des Verbands, lobt Hartmanns Einsatz: «Er führte die Gemeinden zusammen mit dem Vorstand sehr erfolgreich durch die kantonalen Sparpakete und konnte dadurch grossen finanziellen Schaden von den Gemeinden abwenden.» CVP-Kantonsrat Peyer hebt auch den Einsatz für die Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18 hervor. «Armin Hartmann kann man zu Recht als einer der ‹Väter› der AFR 18 bezeichnen.» Der VLG wird am 19. Juni einen Ersatz für Hartmann wählen. Wird der Inwiler Gemeinderat und FDP-Kantonsrat Fabian Peter neuer Regierungsrat, gibt es eine weitere Vakanz im VLG-Vorstand, die dann neu besetzt werden muss.
Hartmann will sich bei einer Wiederwahl weiterhin für die Gemeinden einsetzen. «Ich habe viel Wissen aufgebaut und kann meine bisherige Haltung nicht einfach ablegen.» Er werde künftig aber etwas freier sein, wenn er nicht mehr offizieller Gemeindevertreter sei. Hartmann ist der Ansicht, dass die Gemeinden im Kantonsrat gut, aber nicht übervertreten seien. «Die Entscheide des Parlaments sind hochrelevant für die Entwicklung der Gemeinden. Deshalb ist eine gute Vertretung entscheidend.»
Nebst Schlierbach kennen unter anderem Sempach, Schenkon und Escholzmatt-Marbach eine Amtszeitbeschränkung. Auch in diesen Gemeinden dürfen Einwohner höchstens 16 Jahre in der Exekutive politisieren. In Oberkirch gilt fürs Präsidium eine maximale Amtszeit von zwölf Jahren. Meggen hat die Amtszeitbeschränkung mit der Teilrevision der Gemeindeordnung im November 2017 abgeschafft. In Ebikon war eine Beschränkung 2015 zwar ein Thema, die Idee wurde dann aber wieder fallen gelassen.
Kathrin Graber, Leiterin der Abteilung Gemeinden des Justiz- und Sicherheitsdepartements, sagt: «Das kantonale Gemeindegesetz sieht die Möglichkeit einer Amtszeitbeschränkung vor. Es wird aber den Gemeinden überlassen, ob sie eine solche Beschränkung in der Gemeindeordnung festschreiben wollen oder nicht.» Ludwig Peyer, Geschäftsführer des Verbands der Luzerner Gemeinden, ist gegenüber einer Beschränkung skeptisch. «Ich bin der Meinung, dass die Bevölkerung in der Lage ist, zu beurteilen, wie lange jemand im Amt sein soll.» Sesselkleber seien selten. «Es ist ja eher das Gegenteil der Fall.» (rt)