Die SVP des Kantons Luzern will die teilweise Ungültigkeitserklärung ihrer Asylinitiative nicht hinnehmen. Sie wird den Entscheid des Kantonsrats vor Bundesgericht anfechten, wie sie am Sonntag ankündigte.
Franz Grüter, Präsident der SVP des Kantons Luzern, sprach im hauseigenen Internet-TV "SVP Luzern TV" von einem "Frevel an den Volksrechten" und warf der Regierung fehlenden politischen Willen vor. Die SVP habe bis Anfang März Zeit, Rekurs beim Bundesgericht einzureichen - und das werde sie tun, kündigte er an.
Die SVP-Initiative "für eine bürgernahe Asylpolitik" stellt einen ganzen Strauss von Forderungen. Der Kantonsrat hatte Ende Januar auf Antrag der Regierung zwei Punkte des Volksbegehrens für ungültig erklärt, weil sie aus seiner Sicht gegen das Bundesrecht verstossen oder nicht in der Zuständigkeit des Kantons liegen.
Über den gültigen Teil der Initiative sollte das Luzerner Stimmvolk eigentlich am 18. Mai abstimmen. Es sei aber denkbar, dass die Abstimmung verschoben werde, sagte Grüter. Nach seinen Angaben ist es im Kanton Luzern das erste Mal, dass juristisch abgeklärt wird, ob eine Initiative für teilweise ungültig erklärt werden darf oder nicht.
Die Initiative stellt, in der Form der allgemeinen Anregung, mehrere Forderungen. So sollen die Standortgemeinden ein Mitentscheidungsrecht erhalten. Die Aufenthalte von Asylbewerbern, die nicht anerkannt oder vorläufig aufgenommen sind, soll auf maximal ein Jahr beschränkt werden.
Weiter will das Volksbegehren, dass der Kanton - ausserhalb der Bauzone - provisorische Asylzentren und geschlossene Lager für kriminelle und renitente Asylbewerber schaffen kann. Dazu kommen weitere, organisatorische Forderungen.
Asylzentren ausserhalb der Bauzone verstossen nach Ansicht von Regierungs- und Kantonsrat jedoch gegen das Bundesrecht; zudem liege die Dauer der Aufenthalte nicht in der Zuständigkeit des Kantons. Diese zwei Punkte wurden deshalb für ungültig erklärt. Den gültigen Teil der Initiative empfahl das Parlament deutlich zur Ablehnung. (sda)