Der Betreuer des Unfallfahrers kündigte zwei Mal eine Meldung ans Strassenverkehrsamt an. Dass dennoch nichts passierte, ist für einen Facharzt unverständlich.
Falls sich sein Zustand nicht bessere, müsse Meldung ans Strassenverkehrsamt gemacht werden. Mindestens zwei Mal wurde der drohende Ausweisentzug dem heute 29-jährigen Mann vor seinem verheerenden Unfall auf der A 2 in Emmen von seinem psychiatrischen Pfleger angekündigt. Dieser hat die Drohungen jedoch nicht in die Tat umgesetzt – eine Meldepflicht verletzte er damit nicht.
Dass keine unmittelbare Meldung ans Strassenverkehrsamt erfolgte, scheint heikel: «Wenn ein Klient mit der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie die Medikamente absetzt oder anpasst, ist ein vorübergehender Entzug des Fahrausweises aus psychiatrischer Sicht unbedingt geboten», sagt Ramon Vettiger, Oberarzt beim Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Kantons Zürich. «Aus Sicht des Praktikers würde ich eine Meldepflicht in solchen Fällen befürworten», sagt Karel Kraan, Chefarzt Ambulante Dienste der Luzerner Psychiatrie.
Emanuel Thaler
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