Automatisierte Systeme
Änderung des Polizeigesetzes soll moderne Fahndungstechnologien ermöglichen

Der Regierungsrat will das Polizeigesetz ändern, damit die Luzerner Polizei automatisierte Fahndungs- und Ermittlungssysteme einsetzen und somit effektiver arbeiten kann. Solche Systeme sind in der Schweiz bereits im Einsatz.

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(lil) Verschiedene Polizei- sowie das Grenzwachtkorps setzen gemäss einer Mitteilung des Kantons Luzern automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) ein, um gestohlene Fahrzeuge oder gesuchte Straftäterinnen und Straftäter zu ermitteln. Das System scannt mittels hochauflösender Kameras die Kennzeichen von vorbeifahrenden Fahrzeugen und ermittelt deren Halterinnen oder Halter. Handelt es sich dabei um gestohlene Fahrzeuge oder gesuchte Personen, kann die Polizei die gesuchten Fahrzeuge stoppen oder die zur Fahndung ausgeschriebenen Personen festnehmen.

Die Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei schafft die gesetzliche Grundlage, um die AFV wie auch den Zugriff auf die Kameras des Bundesamtes für Strassen zum selben Zweck zu ermöglichen.

Serienkriminalität bekämpfen

Die Mehrheit von Straftaten werde von einer relativ kleinen Zahl von Serientätern begangen, schreibt der Kanton. Das System erkenne Muster von begangenen Delikten und könne feststellen, welche Delikte mutmasslich von der gleichen Täterschaft begangen wurden und wo in der nahen Zukunft weitere ähnliche Straftaten begangen werden könnten. Das seien wichtige Erkenntnisse für die Aufklärung und die Prävention von Straftaten.

Bereits heute betreiben die Westschweizer Kantone und der Kanton Tessin die Informationsplattform zur Analyse serieller Delikte «Picar». Durch das zentrale Erfassen und Analysieren von Fällen können Serien und Tendenzen schnell, systematisch und zentralisiert erkannt werden. Ihre volle Wirkung entwickelt diese zentrale Analysedatenbank erst im interkantonalen Einsatz. Für den Einsatz von «Picar» respektive der Plattform für serielle Cyberkriminalität «Picsel» fehlen im Kanton Luzern aktuell die gesetzlichen Grundlagen.

Notrufe sicherstellen

Bei Ausfall oder Überlastung der Einsatzleitzentrale (ELZ) der Luzerner Polizei besteht das Risiko, dass Notrufe nicht mehr fristgerecht bewältigt werden können. Die Änderung des Polizeigesetzes schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Zentralschweizer Polizeikorps gegenseitig mittels Abrufverfahren auf die Daten des jeweiligen Polizeikorps zugreifen können. Im Vordergrund steht das Projekt «Vision 2025» der Zentralschweizer Polizeikorps, welches einen vollständigen Zugriff auf die benötigten Einsatz- und Fahndungsdaten der Partnerkorps ermöglichen und somit das Ausfallrisiko erheblich reduzieren würde.

Daneben wird noch weiterer Handlungsbedarf im Gesetz über die Luzerner Polizei aufgearbeitet, wie beispielsweise eine gesetzliche Grundlage für den Polizeigewahrsam zur Sicherstellung von Vor- oder Zuführungen.

Die Vernehmlassung zu den Änderungen des Polizeigesetzes dauert bis zum 27. August 2021.