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Der Durchgangsbahnhof ist die einzige Lösung zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern, hält der Bund in seiner Vernehmlassungsvorlage zum aktualisierten «Sachplan Verkehr» fest. Der Kanton Luzern begrüsst diesen Schritt in einer Stellungnahme ausdrücklich.
Der Kanton Luzern begrüsst den Entscheid, der vergangene Woche in Bern an einer Pressekonferenz von Verkehrsministerin Doris Leuthard kommuniziert wurde, in einer Stellungnahme der Staatskanzlei. Der Entscheid decke sich mit dem Ziel der Zentralschweizer Kantone, die Projektierung und Realisierung des Durchgangsbahnhofs voranzutreiben.
Ebenso widerspiegle der Vernehmlassungsentwurf das klare Bekenntnis des Bundesrats zum Durchgangsbahnhof im Rahmen des Bahnausbauschritts 2030/35. Im vom Bund genehmigten kantonalen Richtplan und Agglomerationsprogramm sowie in der ÖV-Strategie des Kantons Luzern ist das Projekt ebenfalls verankert.
Der Bund hat den Sachplan Verkehr, genauer den Teil Schieneninfrastruktur, aktualisiert und bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchgeführt. Neu hält der Sachplan den Durchgangsbahnhof Luzern als einzige Lösung zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern fest.
Demnach begrüsst die Kantonsregierung ebenfalls, dass die Variante «Doppelspurausbau Rotsee» aus dem Sachplan gestrichen wird. Diese Variante galt als mögliche günstige, aber wenig wirkungsvolle Alternative zu einem neuen unterirdischen Bahnhof in Luzern.
An der Medienkonferenz zum Vernehmlassungsstart erklärte Doris Leuthard (CVP), dass der Bund den Durchgangsbahnhof nun bis zu einem baureifen Projekt planen und die Projektierung über den Ausbauschritt 2030/35 finanzieren wolle. Der Bundesrat bestätigte die Aussage Leuthards in seiner Antwort auf eine Interpellation von Ständerat Konrad Graber (CVP, Luzern).
Angesichts der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Durchgangsbahnhofs fordert der Kanton Luzern, dass der Bund die Realisierung des Projekts in den kommenden Ausbauschritt aufnimmt – zumindest eine erste Etappe. In jedem Fall müsse der Bund die Projektierung des Durchgangsbahnhofs umgehend auslösen und via Ausbauschritt 2030/35 vollständig finanzieren (wie bereits im Ausbauschritt 2025 beschlossen). Eine allfällige Vorfinanzierung des Projekts müsse ausserdem für den Kanton Luzern respektive die Zentralschweizer Kantone tragbar sein, heisst es in der Mitteilung aus dem Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement.
Der Regierungsrat kritisiert, dass gemäss Bund die Angebotserweiterung in Luzern erst nach einem Ausbau der Schieneninfrastruktur im Zug-Thalwil ZH (Zimmerbergtunnel II) realisierbar sei. Der Durchgangsbahnhof Luzern würde auch ohne diesen einen signifikanten Angebotsausbau ermöglichen, schreibt der Regierungsrat.
pd/mbe