Der bekennende Antifeminist René Kuhn hat die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und ihren Mann auf Facebook beschimpft. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Er äusserte sich provokant und machte damit 2009 und 2010 national Schlagzeilen: René Kuhn, damaliger Luzerner SVP-Stadtparteipräsident und -Grossstadtrat. Im Sommer 2009 veröffentlichte er auf seiner Website einen Text über «linke zerlumpte Frauen». Man müsse sich in der Schweiz «tagtäglich diese linken, ungepflegten, verfilzten Weiber ansehen». Nach einem Sturm der öffentlichen Entrüstung legte Kuhn seine Ämter nieder und gründete die IG Antifeminismus, mit welcher er dazu aufrief, Adressen von Frauenhäusern publik zu machen.
Sein Ziel, mit der Bewegung in den Nationalrat zu kommen, hat er nicht erreicht. Im Gegenteil: Mit Ausnahme einer Klage – mit erfolgreichem Ausgang – gegen den damaligen Luzerner SP-Kantonsrat Lathan Suntharalingam wegen übler Nachrede 2012 wurde es ruhig um den heute 50-Jährigen. Bis jetzt.
Unserer Zeitung liegt ein Strafbefehl gegen René Kuhn vor. Ausgestellt von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, weil der Luzerner mittlerweile in der Nähe der Bundesstadt lebt. Gemäss dem Strafbefehl, ausgestellt am 18. August dieses Jahres, hat Kuhn die ehemalige Zuger Kantonsrätin und Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin und ihren Ehemann beschimpft.
Am 6. Januar 2017 schrieb Kuhn als Kommentar auf einen Post einer anderen Nutzerin, dass Jolanda Spiess «unter Depressionen leidet und schon lange in die Psychiatrie gehört». Im gleichen Kommentar bezeichnete Kuhn Spiess’ Ehemann als «Waschlappen». Kuhn hat das Ehepaar Spiess wissentlich und willentlich in seiner Ehre verletzt, so das Fazit der Berner Staatsanwaltschaft. Sie erklärt Kuhn der mehrfach begangenen Beschimpfung für schuldig.
René Kuhn wird zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 140 Franken verurteilt; also zu 6300 Franken. Der Vollzug gilt bedingt während einer Probezeit von zwei Jahren. Unbedingt bezahlen muss er die Busse von 700 Franken und die Gebühren in der Höhe von 500 Franken. Ob René Kuhn den Strafbefehl anfechten wird, ist unklar. Er war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Klar ist, dass er versucht hat, Gegenklage einzureichen. So soll Spiess auf Facebook zu gehässigen Kommentaren aufgerufen haben. Das sah die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug anders – und verzichtete auf eine Strafuntersuchung, wie die Nichtanhandnahmeverfügung zeigt, die ebenfalls unserer Zeitung vorliegt.
Jolanda Spiess, die nach eigenen Angaben seit über zwei Jahren noch immer fast täglich von sogenannten Wutbürgern beschimpft und bedroht wird, sagt auf Anfrage zum Strafbefehl: «René Kuhn ist einer von vielen, die über mich urteilen, ohne je ein privates Wort mit mir gesprochen zu haben. Dies ist das Resultat der persönlichkeitsverletzenden Medienkampagne gegen mich und meine Familie, welche wir noch immer aufarbeiten.»
Spiess-Hegglin gründete letztes Jahr zusammen mit der Luzerner Grossstadträtin Irina Studhalter (Grüne) den Verein #NetzCourage, mit welchem sie Betroffenen von Internethass Unterstützung anbietet, juristisch gegen Hassreden vorgeht und Aufklärungskampagnen umsetzt.
Alexander von Däniken
alexander.vondaeniken@luzernerzeitung.ch