BESCHWERDE: SP Luzern geht auch gegen Prämienverbilligung 2018 juristisch vor

Nach Ansicht der SP beschränkt der Kanton Luzern in rechtswidriger Art den Kreis derjenigen Familien, die eine Prämienverbilligung zu Gute haben. Sie unterstützt deswegen eine Sammelbeschwerde gegen die Prämienverordnung für das laufende Jahr.

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2018 bis 2020 sollen die Prämienverbilligungen im Kanton Luzern nicht weiter gekürzt werden. (Symbolbild: Gaetan Bally/Keystone (21. November 2012))

2018 bis 2020 sollen die Prämienverbilligungen im Kanton Luzern nicht weiter gekürzt werden. (Symbolbild: Gaetan Bally/Keystone (21. November 2012))

Wie die SP am Freitag mitteilte, gelangen dieselben Personen wegen der Prämienverbilligung 2018 an das Kantonsgericht, die bereits gegen die Prämienverordnung 2017 vorgegangen sind. Ob die Prämienverordnung 2017 das Bundesgesetz verletzt oder nicht, hat das Kantonsgericht noch nicht entschieden.

Das Bundesgesetz schreibt vor, dass die Kantone die Prämien für Kinder und junge Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen, sofern die Eltern über ein unteres oder mittleres Einkommen verfügen. Was untere und mittlere Einkommen seien, könnten die Kantone zwar selbst festlegen, sie müssten aber den Sinn und Geist des Bundesgesetzes beachten, schreibt die SP.

Nach Angaben der SP hatte Luzern 2012 die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung bei 80'000 Franken angesetzt. Für 2017 lag sie bei 54'000 Franken, für das laufende Jahr bei 60'000 Franken. Mit diesen tiefen Werten verstosse der Kanton gegen den Sinn und Geist des Bundesgesetzes, schreibt die SP.

sda