Das Beschwerdeverfahren gegen die Unterschutzstellung der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB) wird unterbrochen, bis ein Neubauprojekt vorliegt und die baurechtliche Situation geklärt ist. Dies hat Bildungs- und Kulturdirektor Reto Wyss entschieden.
Luzern. Bis dahin werde die ZHB nicht ins kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Klärung des baurechtlichen Potenzials des Grundstückes Einfluss auf den Beschwerdeentscheid haben könnte, begründet Reto Wyss gemäss Mitteilung den Aufschub.
Wyss ist als Bildungs- und Kulturdirektor von Amtes wegen zuständig für den Beschwerdeentscheid. Gegen die Sistierung kann innert 30 Tagen beim Luzerner Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.
Die ZHB wurde von der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur im Januar unter Denkmalschutz gestellt. Gegen den Entscheid legten die kantonale Dienststelle Immobilien sowie Kantonsrätin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP) und fünf weitere Kantonsratsmitglieder Beschwerde ein.
Der Kantonsrat verlangte im November mit der Überweisung der Motion Gmürs den Abriss und Neubau der ZHB sowie die Integration des neuen geplanten Kantonsgerichtes in das Gebäude. Die Dienststelle Immobilien befasst sich derzeit mit der entsprechenden Planung. (sda)