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Ein betrunkener Autofahrer verursachte bei Beromünster einen Selbstunfall. Der Beifahrer wird lebensgefährlich verletzt. Am Mittwoch stand der 23-Jährige vor dem Kriminalgericht. Die Verteidigung beantragt ein neues Gutachten.
Ein Game-Abend in einer Privatwohnung endete im November 2016 für zwei Männer in einer Horrornacht. Die beiden spielten in einer Landgemeinde Playstation und tranken dazu einige Biere. Gegen 4 Uhr wollte der Gastgeber seinen Kollegen nach Hause chauffieren.
In einem Waldstück bei Beromünster verlor er die Kontrolle über den BMW und kollidierte mit mehreren Bäumen. Es wurde eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,63 Promille ermittelt. Beim Unfall wurde der Beifahrer lebensgefährlich verletzt. Bis heute kann der junge Mann nicht arbeiten.
Der heute 23-jährige Fahrer musste sich am Mittwoch unter anderem für das Führen eines Fahrzeugs in angetrunkenem Zustand, der Gefährdung des Lebens und der fahrlässigen Körperverletzung verantworten. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon sechs Monate unbedingt. Für das vorbildliche Verhalten nach dem Unfall reduzierte er den Antrag um drei Monate auf 27 Monate. «Der Beschuldigte zeigte aufrichtige Reue, er besuchte den Beifahrer und erkundigte sich stets nach dessen Gesundheit», so der Staatsanwalt.
Er betonte aber: «Heute geht es um diese Nacht, als er den Unfall verursachte. Dafür muss er Verantwortung übernehmen. Sein Kollege ist nur durch Zufall und dank der stabilen Fahrgastzelle des Autos dem Tod entgangen.» Als er an der Unfallstelle das Wrack gesehen habe, sei er erstaunt gewesen, dass daraus jemand lebend geborgen werden konnte.
Bei der unbeleuchteten Unfallstelle war die Strasse nur zirka vier Meter breit. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 80 Stundenkilometer. Gemäss Gutachten habe die Geschwindigkeit zwischen 101 und 121 km/h betragen. Der Beschuldigte habe bei seiner Fahrt um das sehr hohe Risiko eines Unfalls mit schwersten Verletzungs- oder Todesfolgen für die Fahrzeuginsassen gewusst. «Dadurch gefährdete er krass sorgfaltswidrig neben dem Beifahrer auch sich selber», heisst es in der Anklageschrift.
Der Verteidiger beantragte, dass ein Gutachten zum Zustand des Beschuldigten zum Zeitpunkt des Unfalls erstellt werde und die Verhandlung zu verschieben. Er war der Auffassung, dass die Blutalkoholkonzentration seines Mandanten weit über 1,6 Promille lag. Der Staatsanwalt plädierte auf Abweisung. Ein Gutachten mache nach drei Jahren keinen Sinn und hätte früher angeordnet werden können. Der Beschuldigte habe mehrmals gesagt, er sei fahrtüchtig gewesen.
An diesem Punkt knüpfte der Verteidiger an: «Es ist gerichtsnotorisch, dass jeder Beschuldigte sagt, er sei fahrfähig gewesen. Das ist bei meinem Mandanten nicht ernstzunehmen. Es ist eine Schutzbehauptung.» Beide Männer hätten infolge des Bierkonsums keinen klaren Entschluss fassen können in dieser Nacht. Bei zirka zwei Promille sei die Zurechnungsfähigkeit vermindert, bei drei Promille in den meisten Urteilen die Schuldfähigkeit, betonte er in Richtung der Vorsitzenden.
Im Gegensatz dazu stellte er das Gutachten zur Geschwindigkeit beim Unfallhergang in Frage. Die Analysen würden auf Annahmen beruhen, die Geschwindigkeit lasse sich nicht eindeutig ermitteln. Eine Strafe von 18 Monaten sei angemessen, bei einer Probezeit von drei Jahren. «Mein Mandant befindet sich in der Ausbildung, bei einer Haftstrafe würde er seine Anstellung verlieren.» Sein Plädoyer unterstrich er mit einem Zitat von Jeremias Gotthelf: «Eine einzige Handlung, unbedacht und leichtsinnig vollbracht, als unbedeutend geachtet, kann entscheidend für ein ganzes Leben werden.»
Der Beschuldigte sagte zum Schluss: «Der ganze Vorfall tut mir sehr leid. Ich hatte ursprünglich nicht vor, zu fahren. Ich bin mir der Schuld bewusst und will nichts beschönigen.» Das Urteil oder ein Beweisentscheid betreffs des Gutachtens wird den Parteien zugestellt.