Bluttat in der Stadt St.Gallen: Todesschütze muss wegen Mordes für 15 Jahre ins Gefängnis

Ein heute 61-jähriger Kosovare erschoss vor zwei Jahren mitten in St. Gallen im Morgengrauen seinen Cousin. Er war überzeugt, dass dieser ein Verhältnis mit seiner Frau hatte. Nun ist der Täter wegen Mordes zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Daniel Walt
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«Es war eine Hinrichtung»: Die Staatsanwältin gebrauchte an der Verhandlung gegen einen 61-jährigen Mann vor dem St.Galler Kreisgericht deutliche Worte. Der Mann habe seinen Cousin kaltblütig erschossen und eine «hinterhältige Bluttat» begangen. Verhandelt wurde der Fall eines Kosovaren: Der Mann aus Sirnach hatte in den frühen Morgenstunden des 12. Mai 2016 an der Webergasse in St. Gallen seinen Cousin aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet.

Nun hat das Kreisgericht St.Gallen sein Urteil gesprochen. Der Todesschütze wurde wegen Mordes und mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Zusätzlich muss der Mann zwei Angehörigen seines Opfers insgesamt 15'000 Franken Genugtuung bezahlen. Die Kosten des Verfahrens von insgesamt über 100'000 Franken hat der Mann ebenfalls zu begleichen.

In der Pöschwies in Haft

Der Todesschütze von der Webergasse sitzt im vorzeitigen Strafvollzug - er ist in einer Einzelzelle der Strafanstalt Pöschwies untergebracht. Dort arbeitet er unter der Woche. Ziele im Leben habe er derzeit keine. Nach der Verbüssung seiner Strafe wünsche er sich aber, in der Schweiz bleiben zu können, sagte der Mann an der Verhandlung, die am vergangenen Dienstag stattfand.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren eine Verurteilung des Mannes wegen Mordes und mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz zu 18 Jahren Gefängnis gefordert. Der Verteidiger hatte gegen eine Verurteilung wegen Mordes plädiert. Aufgrund des seelischen Zustandes des Mannes zum Tatzeitpunkt sei von Totschlag, allenfalls vorsätzlicher Tötung auszugehen.