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Die SP des Kantons Luzern bereitet eine Sammelklage gegen den Kanton Luzern vor. Sie ist der Ansicht, dass die Kürzung der Prämienverbilligung aufgrund des budgetlosen Zustands widerrechtlich sei. Auf einer Internetseite bietet sie Betroffenen nun juristische Hilfe an.
Es sei sei "schlicht nicht mitanzusehen", wie der Kanton auf die Schwächsten losgehe und ganze Familien in die Sozialhilfe treibe, teilte die Partei am Montag mit.
Da die betroffenen Personen oft weder Zeit noch die notwendigen Ressourcen hätten, um selbst ihre Rechte einzufordern, stelle die SP Hilfe zur Verfügung, schreibt sie weiter.
Die SP richtete die Internetseite www.prämienklau.ch ein, auf der Betroffene einen vorgefertigten Brief ausdrucken können, um bei der Ausgleichskasse eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen. Diese Verfügung sei dann die Grundlage für eine darauffolgende Beschwerde beim Kantonsgericht.
Das Angebot der SP ist kostenlos. Sämtliche Kosten, die entstünden, würden von der SP getragen, hält diese fest. Sie liess die Rechtslage durch einen Sozialversicherungsexperten abklären. Dieser kam zum Schluss, dass das Vorgehen des Luzerner Regierungsrats das Bundesrecht verletze.
Dieser entschied wegen des budgetlosen Zustandes die Prämienverbilligungen für die Monate Oktober bis Dezember 2017 nicht mehr auszubezahlen. Die Vergünstigungen werden vorerst nur bis September ausgerichtet. (sda)