Es gibt Hotels ausserhalb des Kantons Luzern, die eine «Luzern Hotel Taxe» erheben – 1.10 Franken pro Nacht. Gleichzeitig entrichtet zum Beispiel das Bürgenstock-Resort auch noch eine klassische Kurtaxe an den Standortkanton Nidwalden. Zahlen die Gäste also gar doppelt?
Eine Abrechnung sorgt für Verwunderung: Wer auf dem Bürgenstock zu Gast ist, zahlt pro Übernachtung nicht nur eine Kurtaxe für Nidwalden, sondern auch eine sogenannte «Luzern Hotel Taxe». Das überrascht auf den ersten Blick, befindet sich das Bürgenstock Resort doch auf Nidwaldner Boden.
Mit der klassischen Kurtaxe hat die «Luzern Hotel Taxe» allerdings nichts zu tun. Es handelt sich um einen Beitrag, der im Rahmen der Mitgliedschaft beim Hotellerieverband Luzern Hotels erhoben wird. «Als aktiver Branchenverband kann Luzern Hotels sowohl auf Mitglieder in der Stadt Luzern, aber auch aus dem Kanton Luzern und sogar aus umliegenden Kantonen zählen», erklärt Conrad Meier, Präsident von Luzern Hotels.
Für Vier- und Fünfsternhotels wie jene auf dem Bürgenstock liegt der Betrag bei 1.10 Franken pro Gast und Logiernacht. Er wird an den Verband entrichtet und fliesst in die Kasse von Luzern Tourismus. Als Gegenleistung erhalten Hotelbesucher diverse Vorteile – zum Beispiel Gratis-WLAN und die Gästekarte Luzern, die unterschiedliche Ermässigungen bringt. Durch die Taxe könne das Resort seinen Gästen auch ein kostenloses ÖV-Ticket für die Stadt anbieten, so Jonas Reif, Kommunikationsmanager des Bürgenstock Resort. Die eigentliche Kurtaxe entrichtet das Resort regulär an den Kanton Nidwalden (siehe Box).
Der Bürgenstock ist mit dieser Regelung nicht allein. Auch das Swiss-Chalet Merlischachen etwa gehört zum Verband Luzern Hotels, obwohl es auf Schwyzer Boden steht. Direktor Karel Nölly erklärt: «Uns ist sehr wichtig, dass wir einem Branchenverband angehören. In Merlischachen gibt es das nicht. Deshalb war es naheliegend, uns bei Luzern Hotels anzuschliessen.»
Neben den Vorteilen für die Gäste verschaffe die Mitgliedschaft Orientierung in Richtung Stadt. Das sei für ein Unternehmen in ländlicher Umgebung wertvoll. Die klassische Kurtaxe entrichte das Swiss-Chalet regulär an Merlischachen Tourismus. Nölly unterstreicht: «Die Luzern Hotel Taxe ist keine doppelt gemoppelte Kurtaxe. Das wäre unseren Gästen gegenüber nicht korrekt.»
Das Bürgenstock-Resort entrichtet eine Kurtaxe an Nidwalden. Das ist nicht selbstverständlich, denn eigentlich hat der Kanton die Kurtaxe 2017 abgeschafft. Einzige Ausnahme ist das Bürgenstock-Resort. Es darf weiterhin Kurtaxen erheben, nämlich pro Übernachtung und pro Hotelstern 1 Franken. Die erhobene Taxe gelangt zum Kanton, der sie ohne Abzüge wieder zurück auf den Bürgenstock schickt. An dieser Sonderbehandlung störten sich die Grünen Nidwalden damals bei der Gesetzesänderung (wir berichteten am 25. November 2015).
«Das Resort darf mit dem Geld nicht machen, was es will», betont Jost Kayser, Direktionssekretär der Volkswirtschaftsdirektion Nidwalden. «Die Kurtaxe muss für die Förderung des Tourismus im Gebiet und im Interesse der Gäste des Bürgenstock-Resorts eingesetzt werden.» Dies sei im Rahmen einer Leistungsvereinbarung geregelt. Und der Kanton kontrolliere, ob diese Vorgabe eingehalten werde. Das Geld fliesst unter anderem in das Hotelmuseum, den Lernpfad Felsenweg, oder wird in öffentliche Feuerstellen und die Beschilderung investiert. «Die Einnahmen durch die Kurtaxe dürfen explizit nicht für Werbezwecke ausgegeben werden», so Reif.
«Dass das Bürgenstock Resort als einziger Betrieb im Kanton Kurtaxen erheben darf, hat mit dessen grosser wirtschaftlichen Bedeutung für den Kanton Nidwalden zu tun», erklärt Jost Kayser. «Aufgrund der Grösse und der touristischen Bedeutung hatte das Bürgenstock Resort seit jeher einen Sonderstatus», ergänzt Reif.