Die Stimmberechtigten der Gemeinde Büron beschlossen im Februar 2020 die Rückzonung von Grundstücken – denn Büron gilt als Rückzonungsgemeinde und weist überdimensionierte Bauzonen auf. Insgesamt sind 1,5 Hektaren zurückzuzonen. Gegen den Beschluss erhoben betroffene Grundeigentümer drei Verwaltungsbeschwerden.
Diese hat der Regierungsrat nun vollumfänglich abgewiesen. Wie der Kanton mitteilt, entspreche die Rückzonung der Grundstücke den Rückzonungskriterien und stehe in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Bundesgerichts. Zudem seien sie unüberbaut und es handle sich nicht um Baulücken im Siedlungsgebiet.