Niederlage für Hitzkirch im Kampf gegen den geplanten Discountladen Aldi in Ermensee. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung abgewiesen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Hitzkirch gegen die von der Gemeinde Ermensee erteilte Baubewilligung abgewiesen. Die Baubewilligung für den Bau der Aldi Filiale in Ermensee ist somit rechtskräftig und kann umgesetzt werden, wie die beschwerdeführende Gemeinde Hitzkirch am Donnerstag mitteilte. Das Bundesgericht bestätigt mit seinem Urteil, dass das Bauvorhaben von Aldi nicht gegen den regionalen Entwicklungsplan Seetal verstösst, wie dies die Gemeinde Hitzkirch moniert hatte.
Der Deutsche Discounter Aldi will in Ermensee, im Gebiet Richensee, einen Verkaufsladen mit 920 Quadratmetern bauen. Während Ermensee die Baubewilligung für das Projekt erteilte, hat sich die Nachbargemeinde Hitzkirch, an deren Gemeindegrenze der Laden zu stehen kommt, monatelang dagegen gewehrt. Eine Beschwerde gegen die Baubewilligung ist jedoch vom Verwaltungsgericht des Kantons Luzern genauso abgewiesen worden wie nun vom Bundesgericht.
Laut den Richtern in Lausanne steht zunächst fest, dass für einen Verkaufsladen in der geplanten Grösse keine gemeindeübergreifende Abstimmung und Koordination notwendig ist. Das Ortsplanungsverfahren als solches sei unbestrittenermassen korrekt durchgeführt worden.
Soweit sich die Gemeinde Hitzkirch darauf berufe, dass die Zuordnung des Grundstücks dem Entwicklungsplan Seetal widerspreche, könne sie sich nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen. Schliesslich sei auch in materieller Hinsicht unbestritten, dass das Bauvorhaben zonenkonform sei. (Urteil 1C_358/2013 vom 12. November 2013)
pd/zim/sda