Aufenthaltsbewilligung
Kosovarin wehrt sich vor Bundesgericht erfolgreich gegen Luzerner Urteil

Eine Frau, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden ist, darf nach der Scheidung in der Schweiz bleiben, urteilt das Bundesgericht und korrigiert damit einen Luzerner Entscheid.

Manuel Bühlmann
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Die Aufenthaltsbewilligung werde nicht verlängert, sie müsse die Schweiz verlassen, teilte das Luzerner Migrationsamt der Kosovarin mit. Das war im Juli 2016. Seither beschäftigt ihr Fall die Gerichte. Denn die Frau – inzwischen Mitte 30 – setzte sich gegen den Entscheid zur Wehr. Zweimal wandte sie sich ans Bundesgericht, zweimal war sie mit ihrer Beschwerde erfolgreich.

Umstritten war, ob sie nach dem Ende der Ehe mit einem Schweizer weiterhin Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung hatte. Das Paar hatte sich rund eineinhalb Jahre nach der Hochzeit getrennt. Dauert eine Ehe nur kurz, müssen die ausländischen Ehegatten nach der Trennung das Land in der Regel verlassen. Doch das Gesetz sieht Ausnahmen vor, insbesondere für Opfer von häuslicher Gewalt. Niemand soll sich aus Angst vor einer Wegweisung dazu gezwungen fühlen, beim gewalttätigen Ehepartner zu bleiben. Im Fall der Kosovarin wandte das Luzerner Kantonsgericht diese Ausnahmeregelung allerdings nicht an, obwohl es zu physischen und psychischen Übergriffen durch den Ehemann gekommen war. Die Rede ist unter anderem von Schlägen mit der Hand und mit einem Metallbecher gegen den Kopf.

In einem ersten Urteil hatte das Kantonsgericht die Frage noch offengelassen, ob es zu häuslicher Gewalt gekommen war. Erst auf Geheiss des Bundesgerichts – nachdem die Kosovarin mit ihrer ersten Beschwerde erfolgreich gewesen war – setzte sich die kantonale Instanz nochmals eingehender mit den Übergriffen auseinander. Das Ergebnis blieb aber auch im zweiten Anlauf dasselbe. Das Kantonsgericht hielt fest:

Die gesetzlich vorgesehene Schwelle der häuslichen Gewalt sei zwar erreicht, ein weiteres eheliches Zusammenleben wäre der Frau aber zumutbar gewesen.

Denn trotz Übergriffen habe sie an der Beziehung festhalten wollen und die Initiative zur Trennung sei vom Mann ausgegangen.

Bundesgericht teilt Kritik am Luzerner Urteil

Zu Unrecht gehe die Vorinstanz davon aus, eine Aufenthaltsbewilligung könne bei einem Fall von häuslicher Gewalt nur dann verlängert werden, wenn das Opfer die Beziehung beende, kritisiert die Kosovarin – und findet vor Bundesgericht Gehör.

Dass der gewalttätige Ehemann zuerst den Entschluss zur Trennung gefasst habe, «vermag nichts am Umstand zu ändern, dass der Beschwerdeführerin angesichts der fortdauernden ehelichen Gewalt ein weiterer Verbleib in der Ehe objektiv unzumutbar gewesen wäre», urteilen die beiden Richterinnen und der Richter.

Sie erinnern an die Aussagen der Frau, wonach sie befürchtet habe, nach dem Ende der Beziehung das Land wieder verlassen zu müssen. «Insofern ist entgegen der Vorinstanz durchaus davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin sich zum Trennungszeitpunkt in der für die Annahme eines nachehelichen Härtefalls vorausgesetzten Dilemmasituation befand, zwischen dem unzumutbaren Verbleib in der Ehe und der Beendigung des Aufenthalts in der Schweiz entscheiden zu müssen», urteilt das Bundesgericht. Das Luzerner Migrationsamt muss die Aufenthaltsbewilligung der Kosovarin verlängern.

Bundesgerichtsurteil 2C_1004/2020 vom 23. März 2021