Der Luzerner Regierungsrat hat die Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen erlassen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement gibt dazu ein Merkblatt heraus.
Am 1. Mai 2010 werden das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die bundesrätliche Verordnung dazu in Kraft treten. An seiner Sitzung vom 23. Februar 2010 hat der Luzerner Regierungsrat nun die Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen beschlossen. Im Kanton Luzern sollen zum Schutz vor Passivrauchen keine strengeren Vorschriften als im Bundesrecht gelten, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Luzern vom Donnerstag.
In der Verordnung wird zudem Folgendes geregelt: Das Gesundheits- und Sozialdepartement erlässt Merkblätter zum Vollzug der Bundesgesetzgebung über den Schutz vor Passivrauchen. Dazu gehören insbesondere Fragen, was ein geschlossener und ein öffentlich zugänglicher Raum ist. Zudem werden die Voraussetzungen für die Fumoirs und die Raucherlokale zusammengefasst.
zim