City-Boat: Gesetz steht im Weg

Luzern soll ein so genanntes City Boat erhalten, das Touristen auf die Reuss bringt. Nur: Darf ein solches Angebot überhaupt bewilligt werden?

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In Strassburg werden Flussfahrten für Touristen bereits angeboten. Das Luzerner Boot wäre um einiges kleiner gewesen. (Bild: Keystone)

In Strassburg werden Flussfahrten für Touristen bereits angeboten. Das Luzerner Boot wäre um einiges kleiner gewesen. (Bild: Keystone)

Gemäss der kantonalen Verordnung über die Schifffahrt vom 18. Februar 2011 ist das Befahren der Fliessgewässer mit Schiffen und Flossen untersagt. Auf der Reuss sind nur Fahrten der Berufsfischerei, der Pontoniere oder von motorlosen Schlauch- und Paddelbooten erlaubt – allerdings erst unterhalb der St.–Karli-Brücke.

«Theoretisch ist es möglich, eine Ausnahmebewilligung zu verfügen, da die Verordnung eine gewerbsmässige Nutzung zulässt», sagt Karin Colombo, stellvertretende Abteilungsleiterin der Bewilligungs- und Koordinationszentrale. Ob dies geschehen werde, sei offen. Den Knackpunkt beschreibt Hans Achermann, Mitglied des Pontonier-Sportvereins Luzern: «Es wäre schlicht fahrlässig, wenn der Kanton eine Sonderbewilligung für das City Boat erteilen würde. Das City Boat soll unmittelbar vor der gefährlichsten Brücke, der Reussbrücke, und dem nachfolgenden Nadelwehr wenden. Wenn in dieser Phase der Antrieb aussetzt, ist die Katastrophe voraussehbar»

Christian Bertschi

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