Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrates befürwortet eine Überführung der Beteiligung des Kantons Luzern an der Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen.
Die überwiegende Mehrheit der WAK ist der Ansicht, dass sich die Energiepolitik grundsätzlich stärker durch Regelungen beeinflussen lasse, als durch das Halten von Aktien einer Energieproduzentin. Dies zumal der Kanton lediglich knapp 10 Prozent der Aktien der CKW besitzt.
Überführung ermöglicht flexiblere Handhabung
Durch das Bundesgesetz über die Stromversorgung, welches am 1. Januar in Kraft trat, kommt dem Kanton die Pflicht zu, durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft sicherzustellen, dass die Versorgung mit Energie garantiert ist und umweltgerecht und wirtschaftlich erfolgt.
Die Beteiligung des Kantons an der CKW ist unter diesem Aspekt nunmehr lediglich als Vermögensanlage zu beurteilen. Eine Überführung ins Finanzvermögen ermöglicht eine flexiblere Handhabung und ein sinnvolleres Investieren des Vermögens.
Regierungsrat soll Eigentümerstrategie entwickeln
Der Regierungsrat hat geäussert, dass ein Verkauf der Aktien zur Zeit nicht in Frage komme. Da ein Verkauf aber durch den Übergang ins Finanzvermögen ohne die Zustimmung des Kantonsrates erfolgen könnte, wollte die WAK vom Regierungsrat erfahren, welche Strategie man für den Verkauf der Aktien verfolge.
Die Kommission beschloss, den Regierungsrat aufzufordern, eine Eigentümerstrategie zu entwickeln und dem Kantonsrat oder der zuständigen Kommission in geeigneter Form zu unterbreiten.
Die Beratung im Kantonsrat ist an der Juni-Session 2008 vorgesehen.
ana