Die geistige Unversehrtheit der Betagten sei ebenso wichtig wie ihre körperliche Gesundheit, sagt unser Autor Hugo Bischof. Darauf gelte es zu achten bei der Gestaltung der Ausgangs- und Besuchsrichtlinien in Betagtenzentren.
Bewohnerinnen und Bewohner von Betagtenzentren befinden sich in ihrer letzten Lebensphase. Da ist der Wunsch nach Nähe mit ihren Angehörigen gross. Auch Lebenspartner und Nachkommen möchten auf Besuche nicht verzichten. Das ist in Zeiten von Corona nur sehr erschwert möglich.
Besuche in Begegnungsräumen oder eigens dafür eingerichteten Containern, getrennt durch Plexiglasscheiben, ohne Privatsphäre: Das ist für beide Seiten unbefriedigend. Zum Schutz aller sind solche Massnahmen aber oft unumgänglich. Nur wenige Heime in unserer Region ermöglichen Besuche in den Zimmern der Bewohnenden. Das ist schön, aber nicht ohne Risiko. Denn nicht alle halten sich dabei leider an die notwendigen Distanz- und Hygieneregeln, und eine Kontrolle ist in geschlossenen Räumen kaum möglich.
Für die Zentrumsleiter ist es eine Gratwanderung: Einerseits möchten sie den Bedürfnissen der Bewohner und Angehörigen gerecht werden. Andererseits haben sie die Pflicht, alle zu schützen. Es sollte aber Ausnahmeregelungen für Härtefälle geben. Wenn jemand beispielsweise das Grab seines vor kurzem verstorbenen Ehepartners besuchen möchte, sollte dies möglich sein, auch ohne nachfolgende zehntägige Quarantäne. Wir müssen gerade in diesen schweren Zeiten gut zu unseren Betagten schauen. Ihre geistige Unversehrtheit ist ebenso wichtig wie ihre körperliche Gesundheit.