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Der Nidwaldner Regierungsrat verabschiedete eine Notverordnung, damit Unternehmen Soforthilfe erhalten, bis die Mittel aus dem Härtefallprogramm ausbezahlt werden. Zudem können Gesuche für den Covid-19-Fond noch bis Ende 2021 eingereicht werden.
(se) Aufgrund der Referendumsfrist können Beiträge aus dem Härtefallprogramm frühestens Ende Februar ausbezahlt werden. Damit Nidwaldner Unternehmen, die unter den Covid-19-Massnahmen besonders stark leiden, schneller wirtschaftliche Hilfe erhalten, führt der Kanton eine Notverordnung ein, wie er in einer Mitteilung schreibt. Dadurch können bereits im Januar Überbrückungshilfen gewährleistet werden.
Nachdem in der vergangenen Woche der Landrat den kantonalen Rahmenkredit in der Höhe von 5 Millionen Franken und das Bundesparlament die Aufstockung der Summe für das Härtefallprogramm genehmigt haben, steht fest: Im Kanton Nidwalden stehen zur zeitnahen Unterstützung von Unternehmen, die wegen Covid-19 wirtschaftlich hart getroffen werden, insgesamt 10.43 Millionen Franken zur Verfügung.
Doch diese Gelder können erst ausbezahlt werden, wenn die Referendumsfrist von 60 Tagen abgelaufen ist. «Solange können nicht alle notleidenden Unternehmen warten. Ihnen droht vorher das Aus», erklärt Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger. Deshalb erliess der Regierungsrat eine Notverordnung. Die Überbrückungshilfen sollen das Überleben von stark betroffenen Unternehmen sichern, bis die Härtefallbeiträge ausbezahlt werden können.
Für die Überbrückungshilfe in Form von zinslosen Darlehen in der Höhe von maximal 50'000 Franken stellte der Kanton Nidwalden zwei Millionen Franken bereit. Nidwaldner Unternehmen, die davon profitieren wollen, müssen deklarieren, dass ihr Jahresumsatz 2020 im Zusammenhang mit den behördlich angeordneten Covid-19-Massnahmen unter 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes von 2018 und 2019 liegt. Gewährte Überbrückungshilfen werden später mit den Härtefallbeiträgen verrechnet, sobald das effektive Gesuch geprüft und bewilligt worden ist.
Gesuche für die Überbrückungshilfe können zwischen dem 4. und 8. Januar auf der entsprechenden Website eingereicht werden, die Beiträge sollen ab Mitte Januar ausbezahlt werden. Die Eingabe von Gesuchen für einen Beitrag aus dem regulären Härtefallprogramm erfolgt ab dem 15. Januar 2021.
Mit dem privat initiierten und von der kantonalen Volkswirtschaft geführten Covid-19-Fonds werden betroffene Kleinbetriebe in Nidwalden mit einem einmaligen Beitrag von 10'000 Franken unterstützt. Da die Mittel noch nicht ausgeschöpft sind und weiteren Unternehmen wegen den Auswirkungen der Krise ein finanzieller Engpass droht, verlängerte der Regierungsrat die Eingabefrist für Gesuche bis Ende 2021.
Bis vor kurzem sind knapp 330 Beitragsgesuche behandelt worden, von denen 76 Prozent genehmigt wurden. Über 76 Prozent wurden genehmigt. Rund 66 Prozent der bisher in den Fond eingezahlten 3,5 Millionen Franken sind ausgeschöpft worden. Anspruchsberechtigt sind in Nidwalden ansässige Betriebe mit weniger als 10 Vollzeitangestellten, die bedingt durch die Corona-Pandemie Umsatzeinbussen von 50% oder mehr erleiden und dies mit Unterlagen belegen können. Gesuchsformulare können auf der Website heruntergeladen werden.