Coronakundgebung
Demobewilligung durch Stadt: Luzerner Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat

Die Stadt Luzern bewilligte die Coronademo von Ende Juli. Es kam zu tätlichen Angriffen. Ein Luzerner Jurist wollte die Verantwortlichen der Bewilligung zur Rechenschaft ziehen – ohne Erfolg.

Sandra Monika Ziegler
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Wegen der bewilligten Coronakundgebung vom Samstag, 31. Juli 2021 in der Stadt Luzern reichte der Luzerner Jurist Loris Mainardi bei der Luzerner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Amtsmissbrauches und fahrlässiger Körperverletzung ein. Die Anzeige richtete sich gegen unbekannt sowie «eventuell» gegen Stadtrat Adrian Borgula (Grüne) und die Regierungsräte Paul Winiker (SVP) und Fabian Peter (FDP). Nach Meinung des Juristen habe die Behörde mit der Bewilligung der Demonstration Polizisten einer konkreten Gefahr ausgesetzt, ein Polizist wurde an besagter Demonstration tätlich angegriffen. Die Klage wurde von der Luzerner Staatsanwaltschaft nicht behandelt.

Luzerner Staatsanwaltschaft an der Zentralstrasse.

Luzerner Staatsanwaltschaft an der Zentralstrasse.

Bild: sam

Im Entscheid zur Nichtanhandnahme wird begründet, warum auf die Strafsache nicht eingetreten wurde. Zum Amtsmissbrauch wird festgehalten, dass nach Abwägung der Interessen die Bewilligung für eine Platzkundgebung von 13 bis 18 Uhr erteilt wurde. Diese habe den gesetzlichen Vorgaben entsprochen und sei mit Auflagen belegt worden. Die öffentliche Ordnung sei damit gesichert gewesen. Dass es trotzdem zu Ausschreitungen kam, könne weder den Beamten noch den Behörden angelastet werden. Die Bewilligung sei nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt und der Akt der Bewilligungserteilung klar kein Amtsmissbrauch. Der Anzeigesteller habe lediglich eine Eingabe gemacht, was einer aufsichtsrechtlichen Anzeige entspricht und formlos erledigt werden kann. Es ist kein strafbares Verhalten festzustellen.

Zu Loris Mainardis zweitem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung schreibt die Staatsanwaltschaft: Mainardi sei nicht angegriffen worden, ihm sei keine Gewalt angetan worden, er sei nicht die geschädigte Person. Somit mangle es Mainardi am Antragsrecht. Die fraglichen Straftatbestände Amtsmissbrauch und fahrlässige Körperverletzung seien nicht erfüllt, ein begründeter Anfangsverdacht liege nicht vor. Weil so die Prozessvoraussetzungen fehlen, wird die Sache nicht weiter verfolgt. Praxisgemäss werden keine Kosten erhoben.