Wegen des Lockdowns zieht es immer mehr Menschen in die Wälder – mit unangenehmen Folgen für die Natur. Ein Augenschein vor Ort und Tipps für das Verhalten im Wald.
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Wer gemütlich durch den Dreilindenwald spaziert, traut seinen Augen kaum. Tiefe Löcher bis auf das Wurzelwerk der Bäume wurden ausgegraben und mit dem Erdmaterial Schanzen für Biker gebaut. In diesem Waldstück wurden so in den letzten Wochen und Tagen über acht Bahnen gebaut. Und dies, obwohl das Biken nur auf befestigten Grund oder dafür eigens gebauten und signalisierten Strecken erlaubt ist. Das scheint gewisse Biker jedoch nicht zu kümmern.
Jetzt mussten die Förster reagieren, um Wald und Wildtiere zu schützen. Oberhalb vom Spielplatz Gartenheim zeigen Revierförster Christoph Hitz (links im Bild) und Stadtoberförster Raphael Müller unserer Zeitung eine illegale Bikepiste:
Hitz stellt gleich zu Beginn klar: «Wir möchten nicht Polizisten spielen, sondern einen bewussten Umgang mit der Natur fördern. Wir freuen uns, dass die Leute den Wald so aktiv nutzen und wertschätzen, sehen aber an vielen Orten, dass Wald und die Wildtiere in Mitleidenschaft gezogen werden.»
Mit Tafeln (siehe Bild) wird neu an jedem Zugang und jeder Abfahrt den Bikern klar mitgeteilt, dass hier Biken verboten ist, genauso wie der Bau von Schanzen und neuen Bikewegen. Und die Erbauer der Strecken werden gebeten, die Anlagen innert Wochenfrist zurückzubauen.
Stadtoberförster Müller: «Biker sollten sich öfters fragen, ob es wirklich nötig ist, jeden Hügel runterzufahren. Alle müssen Rücksicht auf die Natur nehmen. In Gesprächen wollen wir die Achtsamkeit fördern. Viele wissen gar nicht oder vergessen, dass der Wald einen Eigentümer hat. So gehört der Dreilindenwald der Stadt Luzern», erklärt Müller.
Wer in den Wald geht, betritt also fremdes Eigentum. Mit den Bauten seien Fusswege zerstört und Wurzeln beschädigt worden, ergänzt Revierförster Christoph Hitz: «Es geht auch um Sicherheit. Die Standfestigkeit leidet durch solche Eingriffe. Kommt ein Sturm oder hält die Trockenheit weiter an, können diese Bäume ein Problem bekommen.» Ihnen sei es ein Anliegen, dass die Natur ihren Wert behaltet und auch in Zukunft Freude im Wald aufkomme.
Weil der Dreilindenwald von Siedlungen umgeben ist, wird er stark frequentiert. Die meisten Waldbesucher würden aber die Natur respektieren und pflegen einen sorgsamen Umgang mit der Natur. Doch es gibt auch die anderen, die sich um Vorschriften und Regeln foutieren. Was wir auch gleich live erleben. Ein Hundehalter lässt seinen Hund frei rumspringen. Müller macht ihn auf die seit dem 1. April geltende Leinenpflicht aufmerksam. Der Hundehalter bleibt kurz stehen und sagt: «Das ist ein Jagdgesetz und kein Bundesgesetz. Und ein Hund, der nicht wildert, muss nicht an die Leine.» Der Mann lässt Müller stehen und läuft unbekümmert weiter. Das sei jetzt der Vierte an diesem Morgen gewesen, so Müller.
Die Förster versuchen, an die Vernunft der Waldnutzer zu appellieren – nicht immer mit gleichem Erfolg. Freilaufende Hunde sind auch in anderen Wäldern ein Problem. So musste, wie unserer Zeitung berichtet wurde, am Sonntag ein Jagdaufseher ein gerissenes Reh am Unterwilrain, Luzern/Littau abholen. Die Wildtiere seien jetzt besonders unter Druck und finden kaum noch ruhige Ecken.
Jetzt in der Coronazeit sind die Wälder stark bevölkert. Denn nirgends sonst, lässt sich die gebotenen Zwei-Meter-Abstandsregel so gut umsetzen wie im Wald. Doch von der sonst viel gepriesenen Naturerholung kann in den Wäldern leider nicht gesprochen werden. «Die Bäume sind durch die aktuelle Trockenheit und die Folgen des Klimawandels bereits geschwächt. Deshalb ist es wichtig, dass die Bäume nicht noch zusätzlich beschädigt werden», sagt Christoph Hitz.
Sind offizielle Feuerstellen bereits besetzt, bauen sich Waldbesucher an einem anderen Ort ihre eigene Feuerstelle, manchmal gar in Naturschutzgebieten und an Baumstämmen.
«Die Anzahl der selber gebauten Feuerstellen hat sich in den letzten Wochen verdreifacht», erklärt Hitz. Das führt auch zu mehr Abfall. Besonders augenfällig im Gütschwald. Positiv sei, dass die Waldbesucher ihren Unrat bei den Abfallkübeln deponieren. Doch besser wäre es, den Abfall auch gleich wieder mitzunehmen, so Müller.
Wichtig sei auch das richtige Löschen des Feuers. So sei es bereits zweimal – einmal im Meggerwald und einmal im Bireggwald – zu Bränden gekommen. Doch das Wurstbräteln am Feuer ist seit gestern vorerst vorbei. Es gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und ausserhalb muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.
Wegen der aktuellen Verbote werde nicht vermehrt kontrolliert, sondern im normalen Rahmen der Patrouillengänge, heisst es bei der Luzerner Polizei. Und auch die Sicherheit Intervention Prävention (SIP) beschränkt ihre Kontrollgänge auf den Gütschwald.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für den Wald
Als Waldbesucherinnen und -besucher sind wir im Wald willkommen, je nach Ort und Zeit gelten aber zweckmässige Bestimmungen zum Beispiel bezüglich Naturschutz und Waldbrandgefahr. Wir befolgen sie.
Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Für Fahrräder und Pferde gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. Wir halten uns daran.
Der Wald ist Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Um diese nicht zu stören, nutzen wir die bestehenden Wege.
Der Wald mitsamt Bänken und anderen Einrichtungen ist fremdes Eigentum. Wir hinterlassen keinen Abfall und beschädigen nichts.
Grundsätzlich dürfen im Wald keine Bauten errichtet werden. Hütten, Ast-Sofas, Schanzen, Kurven und andere bleibende Einrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis erstellt werden. Wir kontaktieren den Förster / die Försterin und die Waldeigentümerschaft.
Waldpflege und -bewirtschaftung können Gefahren für Profis und Waldbesuchende bergen. Wir halten uns zwingend an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende.
Der Wald ist lebendige Natur. Wir hüten uns eigenverantwortlich vor möglichen Gefahren wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen. Bei Gewitter und Sturm gehen wir nicht in den Wald.
Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere; deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit meistenorts die Leinenpflicht. Wir riskieren nichts. Die Leine hilft jederzeit.
Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen und Früchten, aber auch von Ästen oder Zapfen im ortsüblichen Umfang. Wir beachten lokale Vorschriften und halten Mass.
Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald als ungestörten Lebensraum angewiesen. Wir bleiben auf den Wegen und vermeiden Lärm und störendes Licht.