Die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) in Luzern soll gemäss den im 2010 beschlossenen Plänen saniert und umgebaut werden. Der Regierungsrat will die Ausführung in der zweiten Hälfte 2015 in Auftrag geben.
Der Regierungsrat nahm Stellung zu zwei Postulaten von Marcel Budmiger (SP) und Michael Töngi (Grüne). Die beiden Vorstösse beziehen sich auf das weitere Vorgehen, nachdem die Stimmberechtigten der Stadt beschlossen hatten, dass die ZHB in die Ortsbildschutzzone A eingeteilt werden solle.
Damit ist die ZHB faktisch unter Schutz gestellt, auch wenn das eigentliche Unterschutzstellungsverfahren noch hängig ist. Bauten in der Ortsbildschutzzone A dürfen nicht abgerissen werden, es sei denn sie seien einsturzgefährdet oder für die historische Struktur des Ortsbildes nicht von Bedeutung. Ein Vertrag des Kantons mit der Stadt schliesst eine andere Nutzung des Grundstückes aus.
Damit können die vom Kantonsrat erwogenen alternativen Ideen zum Erhalt der ZHB nicht umgesetzt werden. Dabei war es darum gegangen, die ZHB abzureissen und durch einen grösseren Neubau zu ersetzen, in dem auch das Kantonsgericht Platz gefunden hätte.
Im Gegensatz dazu ist das 2010 vom Kantonsrat genehmigte (und 2012 fallen gelassene) Sanierungs- und Umbauprojekt weiterhin bewilligungsfähig, wie der Regierungsrat feststellt. Es erfüllt die betrieblichen Anforderungen der ZHB und die Vorgaben des Denkmalschutzes, und es ist mit dem heutigen und dem vom Luzerner Stimmvolk beschlossenen künftigen Planungsrecht vereinbar.
Der Regierungsrat will nun das Sanierungs- und Umbauprojekt mit der ZHB überprüfen. Die Kosten werden aktualisiert und der Terminplan angepasst. Anschliessend wird der Kantonsrat erneut über das Vorhaben befinden. Für das ursprüngliche Sanierungsprojekt rechnete die Regierung mit Kosten von knapp 19 Millionen Franken.
Die Unterschutzstellung des Gebäudes ist Sache des Bildungs- und Kulturdepartementes. Die zuständige Dienststelle hatte die ZHB 2012 unter Schutz gestellt. Dagegen erhoben Kantonsratsmitglieder und der Kanton selbst Verwaltungsbeschwerde. Der Bildungsdirektor sistierte 2013 das Beschwerdeverfahren, weil es bezüglich des Neubauprojektes und der rechtlichen Situation viele offene Fragen gab. (sda)
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