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Zentralschweiz
Luzern
Das Kantonsgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid des Luzerner Regierungsrates, welcher die Stimmrechtsbeschwerden in Dagmersellen gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 12. Dezember 2018 abgewiesen hat, abgelehnt.
(zim) Im April 2019 hatte der Luzerner Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerden im Zusammenhang mit der Abstimmung an der Gemeindeversammlung in Dagmersellen vom 12. Dezember 2018 über eine Teilrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements (Erweiterung Deponiezone Hächlerenfeld, Buchs) abgewiesen. Dieser Entscheid wurde von zwei Beschwerdeführenden an das Kantonsgericht weitergezogen.
Das Kantonsgericht wies die Beschwerde nun ebenfalls ab, wie die Gemeinde Dagmersellen am Donnerstag mitteilte. Es stützte nun die Begründung des Regierungsrats, wonach keine Beeinträchtigung der politischen Rechte der Stimmberechtigten erkennbar sei, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erfordern würden.
Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.