Der Kanton Luzern eröffnet in Entlebuch ein weiteres Drive-In-Testzentrum

Nach Luzern und Nottwil bekommt auch Entlebuch ab heute ein Drive-In-Testzentrum für Covid-19. Wer sich testen lassen will, muss sich vorgängig anmelden.

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(cza) Auf dem Gelände des Businesspark Aentlebuch in Entlebuch ist seit heute ein «Drive-In»-Testzentrum in Betrieb. Das teilt der Kanton Luzern am Dienstagnachmittag mit. Es ist das dritte kantonale Testzentrum, nachdem bereits auf dem Areal des Armeeausbildungszentrums Luzern (AAL) sowie am SPZ Nottwil ein solches Zentrum besteht.

Alle drei «Drive-In» Standorte werden aktuell von Montag bis Freitag zwischen 13.00 und 19.00 Uhr betrieben. Der Betrieb an allen drei Standorten findet in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnerorganisationen (Spitex Kantonalverband, SRK Kantonalverband, Samariter Kantonalverband) statt. Für den Aufbau und den Betrieb wird mit den jeweiligen Zivilschutzorganisationen Pilatus, Wiggertal und Entlebuch zusammengearbeitet. Seit gestern sind die Testkapazitäten am AAL verdoppelt worden, indem eine zweite Teststrasse eingeführt wurde.

Im Businesspark Aentlebuch in Entlebuch werden ab heute auch Covid-19-Tests vollzogen.

Im Businesspark Aentlebuch in Entlebuch werden ab heute auch Covid-19-Tests vollzogen.

Pius Amrein (neue Lz) / Neue Luzerner Zeitung

ID und Krankenversicherungskarte unbedingt mitnehmen

Um sich an einem der drei «Drive-In»-Testzentren testen lassen zu können, braucht es zuerst eine Anmeldung. Nebst der Anmeldung via Hausärztinnen und Hausärzte können sich die Patientinnen und Patienten auch direkt selbst anmelden. Diese vorgängige Online-Anmeldung über www.lu.ch/testing ist zwingend notwendig. Personen, die keinen Online-Termin vereinbart haben, werden vor Ort abgewiesen. Zum Test muss entweder die Identitätskarte oder der Pass sowie die Krankenversicherungskarte mitgenommen werden. Damit der Hausarzt oder die Hausärztin des Patienten eine Befundkopie erhält, muss der Patient oder die Patientin bei der Anmeldung die E-Mailadresse des Hausarztes oder der Hausärztin angeben.

Aufgebot erfolgt ausschliesslich per SMS

Getestet werden ausschliesslich Personen, welche die aktuell gültigen Beprobungskriterien des BAG erfüllen. Der Test wird nur bei symptomatischen Personen und bei asymptomatischen Personen, welche eine Meldung durch die SwissCovid App erhalten haben, durchgeführt. Zur Erinnerung, folgende Symptome sprechen für eine mögliche Erkrankung an COVID-19:

  • akute Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen)
  • Fieber 
  • plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
  • akute Verwirrtheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen

Das Mindestalter für die Durchführung eines COVID-19-Tests in einem kantonalen Testzentrum beträgt 16 Jahre. Personen, welche den Test für eine Reise oder den Arbeitgeber benötigen oder aus anderen Gründen einen Test wünschen, werden nicht getestet und müssen sich an eine andere Stelle wenden. Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) prüft die Anmeldungen zum «Drive-In» einzeln. Sollten die Voraussetzungen für einen Test nicht erfüllt sein, kann die DIGE die Durchführung ablehnen. In diesem Fall ist es dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin freigestellt, selbst einen Test durchzuführen oder anderweitig zu organisieren.

Das Aufgebot erfolgt ausschliesslich per SMS in das nächstgelegene Testzentrum. Zur Optimierung der Auslastung kann das Aufgebot aber auch in ein anderes, weiter entferntes Zentrum erfolgen. Wird der Termin nicht wahrgenommen, verfällt dieser und es muss eine neue Anmeldung gemacht werden. Zu beachten ist, dass der Zugang zum Testgelände bei allen Standorten nur mit dem Auto oder dem Motorrad möglich ist. Fussgänger werden abgewiesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Informationsplattform: www.lu.ch/coronavirus