«Gundula»: Anklage wegen Hausbesetzung - die Beweise reichen nicht aus

Ein «Like» auf Facebook wurde ihr zum Verhängnis. Doch nun ist die angebliche Rädelsführerin der Hausbesetzung «Gundula» an der Luzerner Obergrundstrasse freigesprochen worden.

Lena Berger
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Aussenansicht der Villa an der Obergrundstrasse 99 in Luzern. Bild: (Pius Amrein, 4. Juli 2017)

Aussenansicht der Villa an der Obergrundstrasse 99 in Luzern.
Bild: (Pius Amrein, 4. Juli 2017)

Am Ende der Verhandlung kann sie ihre Tränen nicht mehr zurückhalten. Als der Richter ihr das Wort erteilt, zittert ihre Stimme unkontrolliert. «Ich fühle mich meiner Meinungsfreiheit beraubt», sagt sie. «Ich kann mir nicht erklären, wie die Polizei auf mich kam, es muss eine Verwechslung gewesen sein.»

Das Bild, das die junge Frau abgibt, passt nicht zum grossspurigen Auftreten der Gundula-Rädelsführerin, das der als Zeuge befragte Polizist kurz zuvor in der Verhandlung beschrieben hat. Und doch muss sich die Beschuldigte sich vor dem Bezirksgericht Luzern wegen Hausfriedensbruch verantworten. Sie soll sich illegalerweise in einer Villa an der Obergrundstrasse aufgehalten haben, die 2016 von der Gruppe «Gundula» besetzt wurde. Ihr wird vorgeworfen, jeweils die Gespräche mit der Polizei geführt zu haben, welche die Besetzer zum Abzug bewegen wollte. Zwei Polizisten wollen sie erkannt haben, einer wird deswegen in der Verhandlung befragt.

Polizist suchte den Namen auf Google

Seine Schilderungen geben einen Einblick, wie die Polizei versucht hat, die Identität der Besetzer festzustellen. Ins Visier der Ermittler gelangte die Beschuldigte nämlich durch ein Facebook-­Like, mit dem sie zum Ausdruck brachte, dass ihr die Besetzung gefällt. Die Polizei glich danach im Internet veröffentlichte Bilder der Frau mit der Erscheinung von Personen ab, die sie in der Besetzung antraf. «Ich habe den Namen gegoogelt und die Beschuldigte als die Frau erkannt, mit der wir vor Ort gesprochen hatten», erzählt der Polizist. Beim nächsten «Besuch» habe man die Vermittlerin dann mit dem Namen der Beschuldigten angesprochen. «Wir hatten das Gefühl, dass dadurch eine Veränderung eintrat. Sie trat vorher überheblich auf, das war nachher nicht mehr der Fall», sagt der Polizist. Die Person vor Ort sei blond gewesen, habe ein Nasenpiercing gehabt und genauso gepflegte Zähne, wie die Beschuldigte – das sei ihm besonders aufgefallen.

Für ihn sei das ein Ermittlungsansatz gewesen, relativiert der Polizist. Er würde aber nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass die Beschuldigte tatsächlich die Frau vor Ort war. Zu diesem Schluss aber kam sein Kollege, als er ein Bild vom Stadtlauf sah, der wenige Tage nach der Besetzung stattgefunden hat. Darauf war die Beschuldigte zu sehen, die neben einer Frau lief, die ein Gundula-Shirt trug.

Sie war zur Tatzeit gar nicht blond

Der Verteidiger zerpflückte die Anklage in seinem Plädoyer. Er machte geltend, dass seine Mandantin zur Tatzeit nicht blond gewesen sei – was er mit Bildern von einer Juso-Aktion wenige Tage vor, und dem Bild vom Stadtlauf wenige Tage nach dem Ereignis belegte. Zudem werde in der Schule, die seine Mandantin besuchte, eine Absenzenkontrolle geführt. Diese belege, dass sie zur fraglichen Zeit im Unterricht war.

Der Vertreter des Villenbesitzers argumentierte vergebens, dass die Beschuldigte in der Besetzung eine Perücke hätte tragen können. Das Gericht hielt die Aussage der Mitschülerin, die für die Absenzenkontrolle verantwortlich war, für glaubhaft. «Dies lässt unüberwindliche Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten aufkommen», heisst es im Urteil. Sie sei deshalb nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freizusprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Insgesamt wurden bisher 22 Personen wegen der Villen-Besetzung mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Fall ist noch am Bezirksgericht Luzern hängig, zwei Fälle liegen derzeit beim Kantonsgericht.