735/736 An der Stelle der heutigen Hofkirche stiften südalemannische Adlige ein kleines Klösterchen. Dessen Patron ist der heilige Mauritius.
Spätestens 768 Älteste schriftliche Erwähnung des Klosters Luzern («Luciaria») in einer Urkunde Kaiser Lothars.
Um 800 Das kleine Kloster Luzern verliert an Bedeutung.
Um 840 Neugründung des Klosters durch Wichard, jetzt mit der Benediktinerregel. Wichard ist mit König Ludwig verwandt, einem Enkel von Kaiser Karl dem Grossen).
Spätestens 1135 Das Kloster Luzern wird zu einer von der Benediktinerabtei Murbach im Elsass abhängigen Propstei. Die Abtei Murbach war 727 durch den heiligen Pirmin gegründet worden.
12. Jahrhundert Murbach bestimmt den heiligen Leodegar als Hauptpatron der Hofkirche.
1178 An der damals bereits bestehenden Peterskapelle wird ein erster Leutpriester (Priester für die Leute) eingesetzt. Vorher war die Bevölkerung von den Mönchen des Benediktinerklosters Luzern seelsorgerisch betreut worden.
1291 Murbach verkauft seine Herrschaft über die Klostergüter Luzern an die Habsburger.
13. Jahrhundert Die Franziskaner bauen innerhalb der Stadtmauer ihre eigene Ordenskirche, die Franziskanerkirche.
1433 Die Stadt Luzern, nunmehr Mitglied der Eidgenossenschaft, hat wieder alle Rechte über das Kloster.
1456 Der Papst erteilt der Luzerner Mönchsgemeinschaft die Erlaubnis, das Kloster in ein weltgeistliches Chorherrenstift umzuwandeln. Als solches besteht es bis heute.
1633 Am Ostersonntag brennt die Hofkirche vollständig nieder; nur die beiden Türme bleiben bestehen. Die Kirche wird neu aufgebaut; 1638 findet darin wieder der erste Gottesdienst statt. Die Chorherren bezahlten einen Sechstel der Wiederaufbaukosten, etwa gleich viel steuerte die Bevölkerung über Spenden bei. Den Hauptteil der Baukosten übernahm der «Staatssäckel».
1677 Einweihung der Jesuitenkirche.
1874 Die Stadt Luzern übergibt die Verwaltung der Kirchen und Kapellen auf Stadtgebiet den neugeschaffenen Kirchgemeinden.
1918 St. Maria zu Franziskanern wird zur Pfarrkirche erklärt. Von nun an gibt es zwei Stadtpfarrer. Bisher war der Hofkirche-Pfarrer der Einzige.
1950 Nach langer Unklarheit einigt man sich darauf, dass die Hofkirche je zur Hälfte dem Kollegiatsstift und der Kirchgemeinde gehört. Dieser geteilte Besitz eines Kirchengebäudes ist eine in der Schweiz höchst seltene Konstellation.