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Luzern
Die wichtigsten Mängel in der Stadtluzerner Raumplanung werden jetzt behoben. Doch es könnten neue Stolpersteine auftauchen.
Die Stadt Luzern passt ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) an. Dies war höchste Zeit, denn das Werk aus dem Jahr 2013 weist Mängel auf. Allen voran das Abrissverbot in der Innenstadt – ein Verbot, das nie dem Willen der Stadtbehörden entsprach, sondern aufgrund einer verunglückten Formulierung im BZO-Text entstanden ist. Mit der Präzisierung, dass der Abbruch von «störenden» Objekten erlaubt ist, hält nun der gesunde Menschenverstand wieder Einzug. Allerdings birgt auch diese Formulierung viel Risiko: Die Frage, was «störend» ist, lässt sehr viel Raum für Interpretation – und sorgt schlimmstenfalls gar für Willkür.
Freuen kann sich derweil die Reformierte Kirchgemeinde: Sie konnte einen unschönen Präzedenzfall gerade noch verhindern: Die Stadt wollte die Kirchgemeinde dazu verpflichten, ihr Grundstück durch eine Wohnbaugenossenschaft überbauen zu lassen. Gegen diese Einschränkung der unternehmerischen Freiheit wehrten sich die Reformierten erfolgreich. Statt «gemeinnützig» müssen die Wohnungen bloss noch «preisgünstig» sein – konkret 10 Prozent unter dem quartierüblichen Niveau. Allerdings ist auch diese Forderung einigermassen grotesk, wenn man bedenkt, dass die Kirchgemeinde gar nie Luxuswohnungen plante, sondern Apartements für Senioren und Behinderte. Die «10-Prozent-Klausel» wird daher folgenlos bleiben. Sie dient bestenfalls dem Stadtrat, das Gesicht zu wahren. Das ist verkraftbar – Hauptsache er wiederholt nicht die Fehler der Vorgängerregierung, indem er die BZO mit Worten verschlimmbessert.