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Luzern
Das Bundesgericht hat die Einkommensgrenze für die Verbilligung von Krankenkassenprämien im Kanton Luzern angehoben. Nun will die Regierung rasch handeln. Das ist löblich, sagt Politreporter Lukas Nussbaumer.
Die Luzerner Regierung will das Bundesgerichtsurteil zur Prämienverbilligung rasch umsetzen. Und sie mäkelt am Entscheid der höchsten Richter des Landes auch nicht herum. Ausgeschüttet werden sollen für die Jahre 2017 bis 2019 rund 25 Millionen Franken. Profitieren können zwischen 5000 und 10'000 Luzerner Familien.
Die rasche Reaktion der Regierung ist löblich. Doch Tempo allein ist kein Kriterium. Auch 2017, als die Einkommensgrenze für den Erhalt von verbilligten Krankenkassenprämien gesenkt wurde, handelte die Regierung schnell – nur leider falsch. Nun scheint die Luzerner Exekutive auf dem richtigen Weg. Sie erfüllt die Vorgaben der Bundesrichter, und sie ermöglicht Betroffenen eine unkomplizierte Abwicklung der Gesuche.
Dass Familien mit tiefen und mittleren Einkommen nun doch noch zu ihrem Recht und Geld kommen, haben sie der Hartnäckigkeit von Privatpersonen zu verdanken. Sie haben erst das Kantons- und dann das Bundesgericht angerufen. Auch die Linke darf sich auf die Schultern klopfen: Sie hat zu den Klagen aufgerufen.