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Um Mietwucher vorzubeugen, führt die Gemeinde Emmen bei ihren Mietzinsrichtlinien für Sozialhilfebezüger eine neue Kategorie. Das ist eine sinnvolle Massnahme.
Wuchermieten für Sozialwohnungen sorgen immer wieder für negative Schlagzeilen. Denn es darf nicht lukrativ sein, Zimmer an Sozialhilfebezüger zu vermieten. Zumindest nicht lukrativer als eine Wohnung besser situierten Mietern zu überlassen. Wer zu hohe Renditen mit der Vermietung von Sozialzimmern erzielt, bringt damit nicht nur sozial Schwache in Bedrängnis, sondern schröpft auch das Gemeinwesen.
Deshalb ist es absolut richtig, dass die Gemeinde Emmen nun dem Mietwucher einen Riegel schiebt. Indem sie bei ihren Mietzinsrichtlinien für Sozialhilfebezüger eine neue Kategorie für speziell auf sie ausgerichtete Einzelzimmer einführt, kontrolliert sie die Geschäftemacherei der Vermieter. Es dürfte für andere Gemeinden interessant sein, zu beobachten, was dieses Modell in Emmen bewirkt. Wenn es funktioniert, sind sie gut beraten, nachzuziehen.
Richtig ist es auch, dass Emmen die allgemeinen Richtlinien nach 17 Jahren den gestiegenen Mietpreisen anpasst. Da Gemeinden meist keine Sozialwohnungen besitzen, müssen sie die Sozialhilfeempfänger darin unterstützen, im offenen Wohnungsmarkt eine Bleibe zu finden. Ist das nicht möglich, landen die Leute auf der Strasse. Gleichwohl dürfen die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Zu hoffen ist, dass die Kosten sinken, wenn die Sozialarbeiter weniger Zeit für die Wohnsituation und mehr für die angestrebte Selbständigkeit ihrer Klienten aufwenden können.