Frau bezieht zu Unrecht Ergänzungsleistungen – und wird vom Luzerner Bezirksgericht verurteilt

Eine Frau aus der Luzerner Agglomeration hat gegenüber den Behörden den Lohn ihres Mannes verschwiegen. Nun muss sie eine Busse bezahlen. Einem Landesverweis entgeht sie.

Sandra Monika Ziegler
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Die heute 50-jährige Frau lebt seit über 30 Jahren in der Schweiz. Sie ist verheiratet, hat drei erwachsene Kinder und lebt zusammen mit ihrem Mann und einer Tochter in der Luzerner Agglomeration. Seit Januar 2015 bezog die Frau zur IV-Rente Ergänzungsleistungen. Sie wurde in diesem Zusammenhang mehrmals auf ihre Mitwirkungs- und Informationspflicht aufmerksam gemacht. Was sie an der Verhandlung vom letzten Donnerstag vor dem Luzerner Bezirksgericht auch bestätigte.

Sie wusste also von der Verpflichtung, etwelche finanziellen Veränderungen in ihrem Haushalt der Ausgleichskasse zu melden. Das hat sie aber nicht getan. Bereits 2015 verschwieg sie den Lehrlingslohn ihrer Tochter, was zu Kürzungen der Ergänzungsleistung geführt hätte. Von der Ausgleichskasse wurde sie auf die Deklarationspflicht aufmerksam gemacht und musste in der Folge knapp 3000 Franken zurückbezahlen.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Als sich ihr Ehemann drei Jahre später mit seinem Arbeitsvertrag und den Lohnabrechnungen bei der Ausgleichskasse für Familienzulagen anmeldete, flog ein erneuter unrechtmässiger Bezug auf. Die Angeklagte hatte es unterlassen, die Einkünfte ihres Mannes anzugeben. Doch mit den 5000 Franken Bruttolohn des Mannes und ihrer 700 Franken hohen Invalidenrente hatte die Frau gemäss Ehepaarberechnung keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen. Von August bis November wurden somit Ergänzungsleistungen in der Höhe von 12'307 Franken ausbezahlt.

Das Gericht hält in seiner Anklage fest, dass die Beschuldigte wissentlich und willentlich handelt. Die Beschuldigte gibt den Sachverhalt zu und bereut die Tat. In einem abgekürzten Verfahren ist die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 600 Franken verurteilt worden. Bleibt sie während zwei Jahren straffrei, muss sie die bedingte Geldstrafe von total 2700 Franken nicht bezahlen. Zudem muss die Verurteilte die Gerichts- und Verfahrenskosten bezahlen.

Wegen Härtefall kein Landesverweis

Die nicht vorbestrafte Beschuldigte stammt ursprünglich aus Bosnien. Deshalb musste auch der Landesverweis geprüft werden. Eine Landesverweisung wäre jedoch für die Frau «fatal», hält das Gericht fest. Zu ihrer Heimat habe sie keinen Bezug mehr, zu ihren Schwestern keinen Kontakt. Ihr Lebensmittelpunkt befinde sich seit Jahrzehnten in der Schweiz, ihre Kinder wurden hier geboren und sind hier aufgewachsen, die Schweiz bezeichnet sie als ihr «Lieblingsland». Sie ist hier gut integriert, wird medizinisch betreut und spricht mit ihrer Familie Schweizerdeutsch. Ihre Legalprognose ist positiv, so das Luzerner Bezirksgericht. Sie sieht ihr Fehlverhalten ein und bereue dies aufrichtig. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.