Ein Mobilfunkanbieter darf eine Antenne auf dem Dach des Hauses an der Sagenstrasse bauen. Dies hat das Bundesgericht diesen Sommer entschieden.
Bereits 2008 war das Gesuch beim Gemeinderat Ebikon eingereicht und von diesem bewilligt worden. Dies goutierten die Anwohner nicht und wandten sich mit ihrer Einsprache ans Verwaltungs- wie ans Bundesgericht. Dieses hat nun die Einwände der Einsprecher als unbegründet abgewiesen, wie die Gemeinde Ebikon am Dienstag mitteilte.
Peter Schärli ist sich im Klaren, dass Anwohner nie glücklich über solche Bewilligungen sind. «Wenn jedoch alle rechtlichen Vorgaben gemäss unserem Bau- und Zonenreglement eingehalten sind, ist der Gemeinderat verpflichtet, dem Antrag nachzukommen», sagt der Bauvorsteher. Im Gegensatz zu historischen Städtchen wie Sempach oder Willisau, welche mit der Begründung des schützenswerten Orts- und Landschaftsbildes argumentieren können, gäbe es eine solche rechtliche Grundlage in Ebikon nicht.
Zurzeit sind noch andere Mobilfunkantennenstandorte geplant, die zum Teil schon seit längerem zu reden geben. So reichten Ebikoner Ende Juni eine Petition gegen eine geplante Antenne bei der Lindenhofscheune am Rotsee ein. «Der Gemeinderat wird diese nach dem Austausch in der Planungs-, Umwelt- und Energiekommission beantworten», so Schärli.
pd/zim