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Am 1. Januar 2020 sollen die meisten Punkte der Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18) in Kraft treten. Nun hat der Kanton Luzern für deren Umsetzung eine Begleitgruppe eingesetzt.
(avd) Der Kanton Luzern hat für die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18) eine Begleitgruppe eingesetzt. An einer ersten Sitzung mit Finanzdirektor Reto Wyss, Gemeindevertretern und Gemeindeverband hat die Gruppe Themenschwerpunkte festgelegt, teilt der Kanton mit. Erste Analysen hätten gezeigt, dass die Differenzen zwischen den Gemeindebudgets 2020 und den Zahlen der AFR 18 nicht nur durch die Reform begründet seien. Ein Wirkungsbericht wird bis 2024 erwartet.