EMMEN: Sicherheitsempfehlungen nach Fastkollision

Nach der Fastkollision eines Armee-Helikopters und eines Kleinflugzeugs beim Flugplatz Emmen 2011 hat die Untersuchungsstelle SUST zwei Sicherheitsempfehlungen abgegeben. Sie betreffen Computersysteme am Boden und in Luftfahrzeugen, die vor Kollisionen warnen.

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Ein solcher Cougar-Helikopter der Schweizer Armee wäre in der Nähe des Militärflugplatzes Emmen beine mit einem Provatflugzeug zusammengestossen. (Bild: Remo Nägeli / Neue LZ)

Ein solcher Cougar-Helikopter der Schweizer Armee wäre in der Nähe des Militärflugplatzes Emmen beine mit einem Provatflugzeug zusammengestossen. (Bild: Remo Nägeli / Neue LZ)

Zum einen soll künftig auch auf den Flugplätzen der Luftwaffe ein bodenseitiges Konfliktwarnsystem zur Verfügung stehen. Zum anderen sollen die Luftfahrzeuge der Luftwaffe, die mehrheitlich im zivilen Luftraum unterwegs sind, mit Kollisionswarngeräten ausgerüstet werden, die mit zivilen Standards kompatibel sind.

Diese beiden Empfehlungen machte die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST in ihrem am Dienstag publizierten Schlussbericht des Vorfalls in Emmen. Die Empfehlungen richten sich ans Bundesamt für Zivilluftfahrt, die Luftwaffe sowie an die Flugsicherung skyguide.

Bei dem Vorfall vom 11. August 2011 kamen sich ein Cougar-Helikopter der Schweizer Armee sowie ein privates Propellerkleinflugzeug des Typs Mooney rund 28 Kilometer nordöstlich des Militärflugplatzes Emmen auf knapp 2000 Metern Höhe gefährlich nahe. Bei einem Abstand von 900 Metern horizontal und 30 Meter vertikal bestand gemäss SUST ein hohes Kollisionsrisiko.

Die in Birrfeld AG gestartete Propellermaschine war auf einem Rundflug und durchflog den Nahverkehrsbereich des Flugplatzes Emmen. Ohne Einfluggenehmigung und trotz zweimaliger Anweisung des Flugverkehrsleiters zum Absinken hielt der damals 70-jährige Pilot im Kleinflugzeug an seiner Flugroute fest. Gleichzeitig befand sich der Armee-Helikopter im Anflug auf Emmen.

Der schwere Vorfall sei darauf zurückzuführen, dass sich das zivile Flugzeug ohne Freigabe und unkoordiniert im bewilligungspflichtigen kontrollierten Luftraum bewegte. Daneben habe der Pilot eine unzutreffende Vorstellung der Abläufe beim Erteilen der Einflugbewilligung gehabt, heisst es im Schlussbericht.

Als weitere Ursachen für den Zwischenfall nennt die SUST zudem des fehlende Konfliktwarnsystem bei der militärischen Flugsicherung sowie das fehlende Verkehrswarn- und Kollisionsalarmsystem im Helikopter der Luftwaffe.

Weiter zum Vorfall beigetragen haben unter anderem die mangelhafte Überwachung des Flugzeugs durch die Flugsicherung, inhaltlich schwer verständliche Anweisungen des Fluglotsen und mangelnde Koordination innerhalb der Flugsicherung.

sda