Enteignung als «Ultima Ratio»

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Landeigentümer Die drei geplanten Wildtierpassagen im Kanton Luzern werden teils auf Privatgrundstücken gebaut. Schon bei der Planung der Über- und Unterführungen wurden die Landeigentümer involviert. Nicht alle waren jedoch mit dem Vorhaben des Bundes einverstanden. Dieser wies die Betroffenen darauf hin, dass er sogar vom Enteignungsrecht Gebrauch machen könnte, sofern keine bilaterale Lösung gefunden werde. Eine Enteignung kann veranlasst werden, um etwa die Schutzziele von Biotopen zu erreichen. Dazu gehören auch die Wildtierkorridore.

In diesem Zusammenhang erntete der Bund wie auch der Kanton Luzern Kritik. Auf Anfrage beim kantonalen Bau-, Wirtschafts- und Umweltdepartement heisst es, eine Enteignung sei eine «Ultima Ratio», also nur das letztmögliche Mittel. Ziel sei immer eine gütliche Einigung mit dem Grundeigentümer. Bis jetzt sei es diesbezüglich zu keiner Enteignung gekommen. (jon)