Ismail Osman, stellvertretender Leiter «Zentralschweiz am Sonntag», über den Umstand, dass der Kanton Luzern als einziger Zentralschweizer Kanton keine Entschädigung für die ständige Verfügbarkeit seiner Hebammen bezahlt.
«Ambulant vor stationär» lautet das aktuelle Mantra des Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartements. Freudig verkündete man unlängst den Spareffekt, den man erzielt, wenn man die Kosten für stationäre Behandlungen von gewissen Eingriffen nur noch übernimmt, wenn die stationäre Durchführung medizinisch begründet ist.
«Möglichst rasch nach Hause zu können, entspricht einem Patientenbedürfnis und macht auch volkswirtschaftlich Sinn», heisst es in der entsprechenden Medienmitteilung. Tatsache ist, dass die Arbeit der freiberuflichen Hebammen nichts Geringeres ist als die Definition von «ambulant vor stationär». Dank ihnen können Mütter schon kurz nach der Geburt wieder heim, und zahlreiche Wiedereintritte ins Spital werden verhindert – wovon auch die genannte Volkswirtschaft profitiert.
Dass der Kanton Luzern geizt und als einziger Kanton der Zentralschweiz keine Entschädigung für die ständige Verfügbarkeit seiner Hebammen kennt, ist armselig. «Gesundheit und soziale Sicherheit dürfen dem Staat und der Öffentlichkeit etwas wert sein», heisst es im Leitbild des Gesundheits- und Sozialdepartements. Nun, die Arbeit der Hebammen sollte uns definitiv etwas wert sein.
Ismail Osman
ismail.osman@luzernerzeitung.ch