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Luzern
Das Kantonsgericht Luzern hat in einem Urteil festgestellt, dass das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) in einem Fall zu lange brauchte, um einen Entscheid zu fällen. Die Regierung nimmt die Verantwortlichen nun in Schutz.
Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) braucht in der Regel sechs Monate, um Verwaltungsbeschwerden zu bearbeiten. Dies wohlgemerkt nur, wenn bereits alle Fakten auf dem Tisch liegen. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf einen Vorstoss der SP hervor.
Das Kantonsgericht hatte erst kürzlich festgestellt, dass sich das GSD in einem Fall der Rechtsverzögerung schuldig gemacht hatte (Ausgabe vom 2. Dezember 2018). Die SP wollte wissen, was die Gründe dafür waren.
In dem Fall ging es um die Frage, ob eine Familie weiter sozialhilfeberechtigt ist, nachdem Zweifel an deren Bedürftigkeit aufgekommen waren. Das Departement stützte den Entscheid der Gemeinde, die Sozialhilfe wegen des Verdachts noch während des Verfahrens einzustellen. Ein Gesuch, auf diesen Zwischenentscheid zurückzukommen, blieb über sechs Monate lang unbeantwortet. Man habe direkt den Endentscheid erarbeiten wollen. Nur vier Tage bevor dieser gefällt wurde, traf das Urteil betreffend die Rechtsverzögerung beim GDS ein.