Die jüngeren Luzerner Stadträte erhalten tiefere Pensionen als ihre Vorgänger. Ein Überblick zeigt: Die Ära der lebenslangen Politikerrenten ist vorbei – ausser beim Bund.
Robert Knobel, Mitarbeit: Beatrice Vogel und Simon Bordier
Die abtretende Luzerner Stadträtin Ursula Stämmer wird dank einer Extra-Einlage in die Pensionskasse eine Rente von 11 400 Franken im Monat erhalten. Die einmalige Einlage beträgt 1,1 Millionen Franken und wird aus der Stadtkasse bezahlt (Ausgabe von gestern). Damit ist Stämmer das letzte Stadtratsmitglied, das noch von einer alten, grosszügigen Pensionenregelung profitiert, welche auf lebenslänglichen Renten basiert. Stämmers Amtskollegen werden nur noch Überbrückungsrenten erhalten. Diese werden nur so lange ausbezahlt, bis der Ex-Stadtrat eine neue Erwerbstätigkeit hat oder pensioniert wird.
Dass spezielle Ruhestandsgehälter für Politiker passé sind, zeigt sich auch in anderen Exekutiven. In der Stadt Zug wurden sämtliche derartigen Privilegien abgeschafft: 2009 wurde die Initiative «Schluss mit goldenen Fallschirmen für Stadträte» angenommen. Damit wurden Abgangsentschädigungen für abtretende Stadträte abgeschafft, zudem gibt es keine Extra-Einlagen in Pensionskassen mehr. Der Lohn von Zuger Stadträten beträgt jährlich 159 200 Franken (Präsident: 183 000 Franken).
In Emmen und Kriens gelten ähnliche Regelungen wie in der Stadt Luzern. In Emmen erhalten ehemalige Gemeinderäte eine Überbrückungsrente maximal bis zum 62. Altersjahr. Die Rente beträgt je nach geleisteten Amtsjahren 40 bis 50 Prozent des letzten Lohnes als Gemeinderat (Jahreslohn hochgerechnet auf Vollpensum: 221 000 Franken). Ausserdem zahlt die Gemeinde weiterhin in die Pensionskasse des Ex-Gemeinderats ein. Um in den Genuss dieser Leistungen zu kommen, müssen klare Kriterien erfüllt sein: Geld gibt es nur, wenn ein Gemeinderat bei einer Abwahl mindestens 50-jährig ist. Bei einem Rücktritt muss die Person mindestens acht Amtsjahre geleistet haben und 60-jährig sein. Ist sie jünger, erhöht sich die Zahl der erforderlichen Amtsjahre entsprechend.
In Kriens wird die Überbrückungsrente bis zum 65. Altersjahr ausbezahlt. Sie beträgt 52 Prozent des letzten Lohnes (Vollpensum: 214 000 Franken/Jahr), zudem wird wie in Emmen weiter in die Pensionskasse einbezahlt. Die Bedingungen, um in den Genuss dieser Sonderleistungen zu kommen, sind: Ein abgewählter Gemeinderat muss mindestens 50-jährig und acht Jahre im Amt sein. Bei einem Rücktritt gilt die Regel 55-jährig/zwölf Amtsjahre oder 60-jährig/acht Amtsjahre. Ähnlich ist die Regelung für ehemalige Luzerner Regierungsräte. Die Überbrückungsrente löste 2003 die bisherige lebenslange Rente ab. Ex-Regierungsräte erhalten höchstens bis 63 Geld, die Überbrückungsrente beträgt 40 bis 56 Prozent des letzten Lohnes (Jahreslohn: 241 800 bis 259 000 Franken). Auch der Kanton zahlt weiterhin Pensionskassengelder für Ex-Magistraten ein. Zudem gelten für den Erhalt dieser Sonderleistungen ähnliche Voraussetzungen bezüglich Alter und Amtsdauer wie in den grossen Luzerner Gemeinden. Wer die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, geht dennoch nicht ganz leer aus. Dann kommt nämlich eine einmalige Abgangsentschädigung zum Zug. Bei abgewählten Regierungsräten beträgt diese 50 Prozent des Jahreslohnes. In Emmen erhält der Gemeinderat eine Abgangsentschädigung von drei Monatslöhnen, in Kriens je nach Amtsdauer 20 bis 100 Prozent des Jahreslohnes.
Wesentlich fürstlicher ist die Pensionenregelung für ehemalige Bundesräte. Dort gibt es sie noch, die lebenslänglichen Renten (siehe Kasten). Die Rente entspricht 50 Prozent des Bundesratslohns von 445 000 Franken/Jahr. Voraussetzung ist allerdings, dass das Regierungsmitglied mindestens vier Jahre im Amt war. Doch auch für Kurzzeit-Bundesräte gibt es ein Hintertürchen: Sie können auf Antrag ihrer Amtskollegen ebenfalls eine lebenslängliche Rente erhalten.
All diesen Renten ist gemeinsam, dass sie nur so lange ausbezahlt werden, bis die Person eine neue Erwerbsquelle hat. Als Regel gilt: Übersteigt das neue Einkommen zusammen mit der Rente das frühere Magistraten-Gehalt, wird die Rente entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen.
Ehemalige Bundesräte haben Anrecht auf eine lebenslängliche Rente von 50 Prozent des früheren Lohnes. Wer in welchem Umfang profitiert, darüber hüllt sich der Bund in Schweigen. Fakt ist, dass die Rente nur dann ausbezahlt wird, wenn der Ex-Bundesrat keine Erwerbstätigkeit mehr ausübt oder wenn sein neuer Lohn zusammen mit der Rente tiefer ist als der frühere Bundesratslohn. So hat die 2003 abgewählte Bundesrätin Ruth Metzler (51) stets betont, dass sie keine Rente beziehe, da sie eine andere Erwerbsquelle habe. Der Luzerner alt Bundesrat Kaspar Villiger (74) verzichtete ebenfalls auf eine Bundesrente – allerdings nur solange er bei der UBS tätig war. Seit 2013 bezieht er wieder Geld vom Bund.
Für solche Ruhegehälter gibt der Bund jährlich 5 Millionen Franken aus. Neben alt Bundesräten profitieren auch ehemalige Richter und Bundeskanzler.