Fall Villiger: Luzerner Politiker wollen keine externe Untersuchung

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat im Fall des Zuger Regierungsrats Beat Villiger alles richtig gemacht. Das glaubt die grosse Mehrheit des Kantonsrats - und verlangt deshalb keine externe Untersuchung.

Lukas Nussbaumer
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Hat die Luzerner Staatsanwaltschaft den Zuger CVP-Regierungsrat Beat Villiger begünstigt? Ist sie dem im Raum stehenden Vorwurf, Villiger habe einen Auto-Kaufvertrag rückdatiert, nicht ausreichend nachgegangen?

Nein, findet die Luzerner Regierung. Und nein, glaubt auch der Kantonsrat. Er hat am Dienstagmorgen ein Postulat von David Roth (SP, Luzern), in dem eine externe Untersuchung über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall Villiger gefordert wurde, mit 90 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Gegen die Erheblicherklärung des Vorstosses stimmten CVP, SVP und FDP - wie das von der Regierung empfohlen wurde. Für das Postulat votierten Teile von SP, Grünen und GLP.

Bürgerliche kritisieren Roth scharf

Roth argumentierte, es gehe nicht um die Person von Beat Villiger, sondern um das Verfahren, das in Luzern stattgefunden habe. Es gehe um die Nichtuntersuchung einer möglichen Urkundenfälschung und damit um den Vorwurf der Begünstigung und Amtsmissbrauch. Das sei schwerwiegend. Support erhielt der SP-Präsident von Fraktionskollege Marcel Budmiger (Luzern) sowie von Markus Hess (GLP, Nottwil) und Urban Frye (Grüne, Luzern).

Die Sprecher der bürgerlichen Fraktionen warfen Roth vor, den Fall Villiger für den bevorstehenden Wahlkampf auszuschlachten. Es gehe Roth um die eigene Publicity, sagte etwa Othmar Amrein (FDP, Eschenbach). Er frage sich, ob Roth seinen Vorstoss auch gemacht hätte, wenn ein SP- und nicht ein CVP-Politiker betroffen wäre. Marlis Krummenacher-Feer (CVP, Root) fand, es gebe keine Hinweise darauf, dass etwas nicht richtig gelaufen sei.

Externe Untersuchung laut Regierung und Gericht gar nicht möglich

Dieser Ansicht waren selbstredend auch Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) sowie Andreas Galli, Vizepräsident des Kantonsgerichts und CVP-Mitglied. Beide betonten, das Aufsichtssystem habe tadellos funktioniert. So sei die Oberstaatsanwaltschaft, welche Verfügungen der Staatsanwaltschaft prüfe, von dieser räumlich und personell getrennt. Die Einstellungsverfügung sei im Vier-Augen-Prinzip ergangen.

Eine nachträgliche Einzelfallüberprüfung durch das Kantonsgericht oder durch das Justiz- und Sicherheitsdepartement sei "weder gesetzlich vorgesehen noch zulässig", sagte Winiker. Galli betonte, das Luzerner Kontrollsystem hebe sich von den vielerorts zitierten Expertenmeinungen ab.