Noch immer gibt es im Kanton Luzern Erbfolgeregelungen aus Zeiten des Ancien Régimes - so genannte Fideikommisse. Damit die normale Erbfolge eingeführt werden kann, braucht es aber die Zustimmung des Parlaments.
Der Luzerner Kantonsrat soll eine aus dem Ancien Régime stammende Erbfolgeregelung aufheben. Es geht dabei um den Feer'schen Fideikommiss der Familie von Fleckenstein, der heute im Besitz der Familie Meyer von Schauensee ist.
Zweck eines Fideikommisses ist es, ein Vermögen dauernd an eine Familie zu binden. Die übliche Erbfolge wird ausgeschaltet. Der Besitz geht ungeteilt an einen Nachkommen, meist den ältesten Sohn. Das Vermögen darf weder veräussert noch verändert werden. Dadurch, dass es nicht zersplittert wird, kann zumindest für einen Teil der Familie der soziale und materielle Status erhalten werden.
1757 richteten zwei Brüder der Familie Feer drei Fideikommisse ein. Einer von diesen ging an die Familie Fleckenstein. 1802 hatten die Fleckensteins keine männlichen Nachkommen mehr, so dass der Fideikommiss an eine Tochter überging, die in die Familie Meyer von Schauensee geheiratet hatte. Seither ist der Besitz - es handelt sich um ein Grundstück in Littau-Luzern - in dieser Familie.
Die Familie möchte nun aber den Fideikommiss aufheben und die normale Erbfolge einführen. Aus historischen Gründen ist dafür das Parlament zuständig, wie der Luzerner Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Botschaft schreibt. Für die Genehmigung der Fideikommisse war im Ancien Régime nämlich ein Vorläufer des heutigen Parlaments, der «Rät und Hundert», zuständig.
In der Schweiz dürfen seit rund hundert Jahren keine neuen Fideikommisse mehr geschaffen werden. In der Schweiz gibt es noch rund 30 Fideikommisse, ein Drittel davon im Kanton Luzern.
sda/bep