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Kriens brauche zur Gesundung der Stadtfinanzen zusätzliche Einnahmen, schreibt der Stadtrat. Deshalb soll die vor 19 Jahren abgeschaffte Nachkommenerbschaftssteuer wieder eingeführt werden.
Im Jahr 2002 hatte die Krienser Stimmbevölkerung die Erbschaftssteuer für Nachkommen aufgrund einer Initiative der SVP abgeschafft. Ziel der Abschaffung war es, vermehrt vermögende Menschen nach Kriens zu locken, damit diese hier Wohnsitz nehmen und steuerpflichtig werden. Dieser gewünschte Effekt sei nicht eingetroffen, teilte der Krienser Stadtrat am Dienstag mit. Deshalb schlägt er in einem Bericht und Antrag an den Einwohnerrat vor, die Nachkommenerbschaftssteuer wieder einzuführen.
Er habe Verständnis dafür, dass ein Rückkommen auf einen Volksentscheid nicht sonderlich populär sei, so der Stadtrat. In den knapp 20 Jahren seit dem Entscheid aber hätten sich die Rahmenbedingungen in Kriens und für Kriens so stark verändert, dass er die Wiedereinführung der Nachkommenerbschaftssteuer trotzdem zur Diskussion stellen wolle:
«Die aus der Nachkommen-erbschaftssteuer erzielten Einnahmen würden der Stadt Kriens wertvolle Unterstützung liefern in ihren Bemühungen, das strukturelle Defizit der Stadtfinanzen zu korrigieren.»
2002 hatten sich der damalige Gemeinderat und Einwohnerrat vergeblich gegen die Abschaffung gewehrt. Diese hatten schon damals auf die wegbrechenden Einnahmen hingewiesen. Die 2386 Erbschaftsfälle, die in den 13 Jahren davor in Kriens abgewickelt worden waren, brachten der Stadt Kriens Einnahmen von 205'000 Franken pro Jahr oder rund 2,7 Millionen Franken insgesamt ein.
Gemäss Stadtrat kam die Wiedereinführung der Nachkommenerbschaftssteuer wieder ins Gespräch, als der Einwohnerrat im Frühling 2020 mit dem Planungsbericht «Stadtfinanzen im Gleichgewicht» eine strategische Stossrichtung zur nachhaltigen, langfristigen Gesundung der Stadtfinanzen diskutierte. Das Papier sei davon ausgegangen, dass Einsparungen alleine nicht genügen, um die Finanzen wieder ins Lot zu bringen. Neben zusätzlichen Ausgabenreduktionen und Einsparungen bilden zusätzliche Einnahmen eine wichtige zusätzliche Säule. Die Krienser Stadtpräsidentin Christine Kaufmann-Wolf betont: «Wir haben den klaren Auftrag vom Parlament, diese Vorgaben zu erfüllen. Kriens braucht zusätzliche Einnahmen zur Gesundung der Stadtfinanzen.»
Gemäss Vorschlag des Stadtrates soll in Kriens ein Prozent des geerbten Betrages erhoben werden, jedoch erst über einem Erbbetrag von 100'000 Franken pro Erbe oder Erbin. Erbschaften unter diesem Grenzwert bleiben weiterhin steuerfrei. Da Erbschaften auf den überlebenden Ehegatten respektive die überlebende Ehegattin sowie an direkte Nachkommen aufgeteilt werden, würden in der Praxis der Teilungsämter viele erbende Einzelpersonen ohnehin unter diese Freigrenze fallen, so der Stadtrat:
«Betroffen wären damit vor allem sehr grosse Erbschaften.»
Die Nachkommenerbschaftssteuer fliesst vollumfänglich in die Stadtkasse, ohne dass der Kanton daran partizipiert. Dies im Gegensatz zur normalen Erbschaftssteuer. Sie wird im Kanton Luzern für alle Erbschaften abhängig vom Verwandtschaftsgrad und nach einem Progressionsraster erhoben. Ihre Erträge bleiben lediglich zu 30 Prozent in der Gemeinde. Ob zusätzlich auch eine Nachkommenerbschaftssteuer erhoben wird, liegt seit 1892 in der Kompetenz der Gemeinden. Rund die Hälfte aller Gemeinden im Kanton Luzern erheben sie heute. In der Stadt und Region Luzern kennen Luzern, Malters und Meggen die Nachkommenerbschaftssteuer. In Adligenswil wurde sie mit einer Volksabstimmung auf Antrag des Gemeinderats per Anfang 2019 abgeschafft. Als Nachkommen gelten Kinder, Pflegekinder, Stiefkinder und deren Nachkommen.
Der Krienser Einwohnerrat wird die Vorlage an der Sitzung vom 29. April ein erstes Mal beraten. Die Wiedereinführung der Nachkommenerbschaftssteuer müsste der Einwohnerrat in einer zweiten Lesung festlegen. Danach müsste die Einführung noch vom Regierungsrat des Kantons Luzern bestätigt werden.