Der Kanton zahlt Nothilfe an Menznau und Wolhusen – aber nur, wenn beide im Schulbereich zusammenarbeiten. Das aber schliesst Menznau aus.
Der Kanton Luzern hat Wolhusen eine Antwort auf das Sonderbeitragsgesuch gegeben. Anstatt der beantragten 3,5 bis 5 Millionen Franken für die nächsten drei Jahre soll das finanzschwache Wolhusen vom Kanton insgesamt «nur» 1,2 Millionen Franken an Nothilfe erhalten. Dies unter zwei Bedingungen: 700 000 Franken zahlt der Kanton, wenn die Stimmberechtigten für das Jahr 2015 den Steuerfuss von 2,4 auf 2,6 Einheiten anheben. Weitere 500 000 Franken werden gesprochen, wenn Wolhusen mit der Gemeinde Menznau einen gemeinsamen Schulkreis auf Sekundarstufe beschliesst.
«Wir sind enttäuscht über die Höhe des Betrags. Er ist für uns nicht nachhaltig», sagt Gemeindepräsident Peter Bigler. Enttäuscht ist Bigler aber noch aus einem anderen Grund: «Der Menznauer Gemeinderat hat uns mitgeteilt, dass für ihn ein gemeinsamer Schulkreis keine Option ist. Diese Bedingung durch den Kanton ist für uns somit hinfällig geworden.»
Für heute wäre zudem eine Sitzung zwischen dem Amt für Gemeinden, Wolhusen und Menznau zur vertieften Prüfung von Fusionsverhandlungen der beiden Gemeinden gewesen. Menznau hat die Sitzung aber abgesagt, weil laut Gemeindepräsident Adrian Duss-Kiener «Fusionsverhandlungen mit Wolhusen für uns keinen Sinn machen. Unsere Finanzpläne zeigen auf, dass wir mittelfristig aus dem Finanztief herauskommen, da der Beitrag aus dem Finanzausgleich in den nächsten Jahren für uns steigt.»